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Zwölf Lufthansapiloten wollen bis 65 fliegen

13.11.2006

Drei Lufthansa-Piloten klagen stellvertretend für neun weitere vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main Frankfurter Arbeitsgericht (AZ: 6 Ca 7405/06), weil sie mit 60 in Rente gehen müssen. Das bestimmt der Tarifvertrag, den die Lufthansa 2005 mit der Pilotengewerkschaft Cockpit abgeschlossen hat. Die Regelung im Tarifvertrag zur Rente mit 60 sei mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam geworden, so der Rechtsanwalt der Klägerseite, an den sich neun weitere Piloten in der gleichen Sache gewandt hatten.

Der Gesetzgeber lässt für Berufspiloten ein Alter von 65 Jahren zu.

Frühestens können die Lufthansapiloten mit 55 ausscheiden. Wer vor dem gesetzlichen Rentenalter geht, bekommt bis 65 ein monatliches Übergangsgeld.

Die Lufthansa verweist auf die gültigen Tarifverträge und darauf, dass das Bundesarbeitsgericht die Regelung zur Lebensarbeitszeit der Piloten in den vergangenen Jahren bestätigt habe.

Die Lufthansaanwältin, Christina Gremser-Wolf äußerte sich in der Güteverhandlung in Frankfurt: Die Lufthansa könne einen Tarifvertrag nicht einfach ändern, ausserdem sei dieser Vertrag nicht diskriminierend.

Die Pilotengewerkschaft, eine Verdi-Abspaltung, vertritt 4.000 Piloten, für die sie den Tarifvertrag ausgehandelt hat. Eine Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre lehnt sie ab. Begründung 1: Es handele sich dabei um eine soziale Errungenschaft.
Begründung 2: Die Altersgrenze von 60 Jahren sei aus Sicherheitsgründen notwendig.

Merkwürdig allerdings, dass die Piloten der Lufthansa-Tochter Cityline bis zum Alter von 65 Jahren arbeiten können. (AZ: 6CA 7405/06)

Fakt ist: Das Luftfahrtbundesamt erlaubt, daß Flugkapitäne ihren Beruf bis 65 ausüben.
Auch der Weltverband der zivilen Luftfahrt ICAO hat im Frühjahr 06 in seinen Empfehlungen die Altergrenze für Piloten auf 65 Jahre angehoben.

Vor dem Inkrafttreten des AGG im August 2006 hatte das Bundesarbeitsgericht eine pauschale Altersgrenze für Piloten als rechtmäßig erklärt. (AZ: 7 AZR 589/03

Ekkehard Helmig, der Anwalt der Piloten, verlangt eine genaue Prüfung, ob abstrakte Altersklauseln in Tarifverträgen nötig sind. Hintergrund: Die entsprechenden EU-Richtlinien und der EuGH stellen stets auf den EINZELFALL ab.

Lufthansa habe in den Gesprächen mit den Klägern signalisiert, daß es wegen der Expansionspläne durchaus Bedarf gebe, sie weiterhin zu beschäftigen. Dem stünden die Tarifvereinbarungen mit der Gewerkschaft für die Lufthansa-Piloten entgegen.
Nach Angaben der Financial Times zielen die Kläger darauf ab, dass der Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen wird.

Quelle: dpa, FR 7.11.06

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