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Bundesagentur für Arbeit: 10.000 € Strafe

13.11.2006

Für jeden Arbeitslosen, den die Bundesagentur für Arbeit nicht innerhalb eines Jahres vermittelt, muss sie rund 10.000 Euro Strafe bezahlen.

In der SPD formiert sich Widerstand gegen einen Plan des Bundesfinanzministeriums. Dieses will den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 4,25% senken, wenn die Strafzahlung der Agentur für Arbeit auf etwa 14.000 Euro erhöht wird.

Einigkeit besteht dagegen bei SPD, Union und Bundesarbeitsministerium darin, dass der Kündigungschutz für über 52Jährige, die seit mindesten vier Monaten arbeitslos sind, in Zukunft auch ohne sachlichen Grund fünf Jahre lang wegfallen soll, diese also befristet eingestellt werden können.

Quelle: FAZ, 30.10.06

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