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Anmerkung zum Riester Nachfolgemodell

Foto: H.S.

29.03.2026 - von Karl-Heinz Goll

Privatvorsorge bedeutet, dass sie allein von den Beschäftigten aufzubrin­gen ist – ohne Arbeitgeberbeitrag, eine tolle Entlastung für die Arbeitgeber.

Die Privatvorsorge dient auch als Trostpflaster dafür, dass die gesetzliche Rente (GRV) – von Arbeitgebern paritätisch mitfinanziert – so weit heruntergewirtschaftet ist, dass sie für Normal- und erst Recht für Geringverdiener in Rente nicht mehr für den Lebensstandard ausreicht.

Begründet wird das mit der gesellschaftlichen Alterung. Blickt man aber auf das Verhältnis des „Erwerbstätigenpotentia­ls“, also der Menschen im Alter zwischen 20 und 67 gegenüber der Summe aus Jungen (einschl. Kindern) und Alten zusammengenommen, entdramatisiert sich das Bild.

Es sind relativ mehr Rentner und weniger Junge zu versorgen (früher war es umgekehrt), der Aufwand gleicht sich jedoch weitgehend aus.

Wo die Zahl der Arbeitenden im Niedriglohnsektor wächst, steigt mit der Kinderarmut auch die Armut an Kindern.

Mit der Agenda 2010 kam die Riester-Rente wegen hoher Provisionen, geringer Renditen und einem Dschungel an “Produkten“ in Misskredit, von der „Investor“ Carsten Maschmeyer als einer „sprudelnden Ölquelle“ für die Finanzindustrie schwärmte. Die Riester-Rente soll nun reformiert werden, „kostengünstiger, flexibler, renditestärker“, wie Union und SPD dies anpreisen.

Für die staatliche Förderung müssen die Bezieher in Gestalt der Steuerzahler selbst aufkommen. Ganz grob geschätzt, müssen GRV-Versicherte, um ihren Lebensstandard im Alter zu wahren, bis zu 10% ihres Bruttolohns in die Privatvorsorge „investieren“. Geringverdiener und Menschen mit verkürzten GRV-Beitragsjahren (bes. Frauen), die sich das nicht leisten können, landen in der Altersarmut.

Mit Sport und gesunder Ernährung hilft da Flaschensammeln bis ins hohe Alter.

Quelle: Karl-Heinz Goll