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Frau Prien lässt arbeiten an: Effizientem Ressourceneinsatz in der Kinder+Jugendhilfe + Installierung Jugendkoratorium + Berufsbildungsbericht

Foto: H.S.

06.05.2026 - von Karin Gerlich, Hanne Schweitzer, Bundesfamilienministerium

Seit Monaten tagt eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden hinter verschlossenen Türen im Kanzleramt. Der offizielle Titel heißt auf Neusprech: „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen". Das "Vorschlagsbuch“ zum Arbeitstreffen der Arbeitsgruppe vom 25.03.2026 wurde von Politico veröffentlicht.

Was die Arbeitsgruppe "Reform" oder auch "effizienten Ressourceneinsatz" nennt, meint Einsparung, die Begrenzung von Ansprüchen, Etablierung von Zugangshürden, Abbau individueller Ansprüche, Kontrolle, Speicherung von Daten und Restriktionen.

Im Bereich Kinderbetreuung machen die kommunalen Verbände u.a. folgenden "Reform"vorschlag: Die Kommunen verzichten (wegen der der damit verbundenen Kosten) auf die Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes. Kein Gesetz zur Qualitätsentwicklung- folglich auch keine Entwicklung von Qualität. Die aber ist bekanntlich bitter nötig!
Berichtspflichten müssen zurückgefahren werden, auf den Abschluss von Ha n d I u n g s - und Finanzierungskonzepten zwischen Bund und Ländern sollte verzichtet werden,
Die Standards bezogen auf den Betreuungsumfang und Personalschlüssel in den Kitas sollte geprüft werden, dass Anforderungen realistisch und finanzierbar bleiben sollte sichergestellt werden.

Aus bedarfsgerechter Unterstützung wird eine an der Kassenlage ausgerichtete Minimalversorgung. Natürlich braucht der Sozialstaat wirksame Strukturen, weniger Bürokratie und bessere Kooperation. Aber eine Debatte, die im Verborgenen geführt wird und vor allem über Kürzungen an den verletzlichsten Stellen des Systems nachdenkt, ist ein Warnsignal. Wir sollten sehr genau hinschauen, was hier vorbereitet wird. Wer individuelle Rechte unter Effizienzvorbehalt stellt, zerstört Schutz, Teilhabe und Zukunftschancen.
Wird die Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas, in der von Arbeitslosigkeit gebeutelten Stadt Duisburg, am Tag der Arbeit den Mut haben, die geplanten Grausamkeiten den stauenden Arbeiterinnen und Arbeitern zu verkünden? Karin Gerlich


Inhaltlich geht es im 108seitigen Vorschlagsbuch um:
Regelungsbereich I - Kinder- und Jugendhilfe

Vorschlag 1: Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - Stufe 1
vorgeschlagen von: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerin Karin Prien, CDU
Kostenersparnis / zusätzliche Einnahmen: Gesamtkosteneffekt (Kommunen):
Einsparungen in Mio. Euro
Jahr
2028 = 127,238
2029 = 219,538
2030 = 355,538
2031 = 382,538
2032 = 487,538
2033 = 989,538
2034 = 1.319,538
2035 = 1.819,538
2036 = 2.719,538

Vorschlag 2: Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - Stufe 2
vorgeschlagen von: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerin Karin Prien, CDU
II. Kostenersparnis/ zusätzliche Einnahmen:
Noch nicht bezifferbar

Vorschlag 3: Umsetzung KoaV: Praxischeck SGB VIII
Vorschlag 4: Systemisch vor Einzelfall
Vorschlag 5.a: Unterstützung in Schule und Hochschule [auch EGH]
Vorschlag 5.b: Unterstützung in Schule und Hochschule [auch EGH]
Vorschlag 6.a: Unbegleitete minderjährige Ausländer
Vorschlag 6.b: Sonderregelungen zur Versorgung, Unterbringung und Betreuung minderjähriger
Ausländer (umA)
Vorschlag 6.c: Altersfeststellung bei UMA
Vorschlag 7.a: Junge Erwachsene
Vorschlag 7.b: Einschränkung Leistungspflicht der Jugendhilfe für junge Volljährige
Vorschlag 8: Budgetlösungen ermöglichen
Vorschlag 9: Anpassung des Subsidiaritätsprinzips
Vorschlag 10: Erweiterung von Prüfrechten
Vorschlag 11: Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten [Platzbelegung]
Vorschlag 12: Verbindlichkeit der Jugendhilfeplanung
Vorschlag 13: Vereinbarungen zw. öffentlichen und freien Trägern
Vorschlag 14: Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten [Personal - auch EGH]
Vorschlag 15: Befristung und Absenkung von Leistungen
Vorschlag 16: Leistungen deckeln und auf höhere Ebene verlagern
Vorschlag 17: Elterngeld für Pflegeeltern
Vorschlag 18: Kindergeld-Stopp
Vorschlag 19.a: Kostenbeteiligung von Eltern
Vorschlag 19.b: Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen
Vorschlag 20: Wunsch- und Wahlrecht [auch EGH]
Vorschlag 21: Ganztagsbetreuung
Vorschlag 22.a: Kinderbetreuung
Vorschlag 22.b: Kindertagesbetreuung
Vorschlag 23: Bürokratieabbau
Vorschlag 24.a: Keine neuen Ausgaben [auch EGH] Vorschlag 24.b: Keine neuen Ausgaben [auch EGH]
Vorschlag 25: KJSG-Maßnahmen streichen

Regelungsbereich II - Eingliederungshilfe
Vorschlag 1a: Gemeinsame Inanspruchnahme
Vorschlag 1b: Gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen der Teilhabe an Bildung
Vorschlag 1c: Pooling bei Leistungen zur sozialen Teilhabe
Vorschlag 1d: Pooling bei Schulbegleitungen
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Vorschlag 2a: Pauschale Geldleistungen
Vorschlag 2b: Ausweitung der pauschalen Geldleistung
Vorschlag 2c: Pauschalierung von Geldleistung
Vorschlag 3a: Wunsch- und Wahlrecht
Vorschlag 3b: Wunsch- und Wahlrecht
Vorschlag 4: Stärkere Einbeziehung des Sozialraums
Vorschlag 5: Hilfsmittelbegriff
Vorschlag 6: Angebotsneutrale Bedarfsermittlung stärken
Vorschlag 7: Flächendeckende Anwendung von Wirksamkeits- und Qualitätsprüfungen
Vorschlag 8: Ausweitung Nutzung öffentlicher Nahverkehr
Vorschlag 9a: Bedarfsermittlungsverfahren
Vorschlag 9b: Flexibilisierung der Fristen im Gesamtplanverfahren
Vorschlag 9c: Vereinheitlichungsschritte bei der Bedarfsermittlung
Vorschlag 9d: Verlängerung des Turnus von Gesamtplänen
Vorschlag 10: Strukturelle Fachplanung stärken
Vorschlag 11a: Personalkosten
Vorschlag 11 b: Personalkosten
Vorschlag 12a: Kommunale Steuerung stärken
Vorschlag 12b: Kommunale Steuerung stärken
Vorschlag 13: Berichts-, Kontroll- und Dokumentationspflichten
Vorschlag 14: Einführung eines mit§ 95 SGB XII vergleichbaren Antragsrechts für den Träger
der Eingliederungshilfe
Vorschlag 15: Erstattungsansprüche konsequent geltend machen
Vorschlag 16: Einrichtungsbudgets
Vorschlag 17: Vereinfachung der Berechnung der Wohnkosten im SGB XII
Vorschlag 18a: Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Vorschlag 18b: Einkommens- und Vermögensfreigrenzen
Vorschlag 19: Eigenanteile bei Fahrtkosten
Vorschlag 20a: Unterkunftskosten in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
Vorschlag 20b: Höhe der Wohnkosten im SGB XII (besondere Wohnform)
Vorschlag 20c: Finanzierung existenzsichernder Leistungen in besonderen Wohnformen
Vorschlag 21a: Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen
Vorschlag 21b: Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen
Vorschlag 22: Erhöhung des Bundesbeitrags zu Kosten der Eingliederungshilfe
Vorschlag 23: Konsequente Abgrenzung SGB IX und SGB V
Vorschlag 24: Zurückstellung der Verordnung über die Leistungsberechtigung in der
Eingliederungshilfe (VOLE)
Positionspapier BB, RP, NI

Regelungsbereich III - Unterhaltsvorschussgesetz
Vorschlag 1: Kürzung Unterhaltsvorschussgesetz
vorgeschlagen von: DST/DLT/DStGB
...
Kostenersparnis/ zusätzliche Einnahmen:
Gesamtkosteneffekt: Die Kostenersparnis kann aufgrund der Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld) nur grob geschätzt werden. Wir
gehen davon aus, dass insgesamt 1 Mrd. Euro an Leistungsausgaben und Verwaltungsaufwand eingespart werden könnte.
Davon entfallen auf:
- Bund: 300 Mio.€
- Länder: 300 Mio.€
- Kommunen: 400 Mio.€

Regelungsbereich III - Unterhaltsvorschussgesetz
Vorschlag 1: Personenkreis und Datenaustausch im UVG
Austausch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen"
vorgeschlagen von: Bayern, NRW, Sachsen
Kurzbeschreibung Vorschlag (ggf. inkl. Kostenentwicklung):
Vor dem Hintergrund steigender Ausgaben sowie wachsender Anforderungen an eine
effiziente und zielgerichtete Leistungsgewährung im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes werden folgende Prüfaufträge angeregt:
Es sollte geprüft werden, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten gemäß § 1 Abs. 2a Nr. 4 UVG weiter begrenzt werden kann, um die Zielgenauigkeit der Leistung zu erhöhen und die Ausgaben zu reduzieren.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine gesetzliche Ermächtigung für die
Unterhaltsvorschussstellen geschaffen werden kann, die einen automatisierten Zugriff auf Einkommens- und Adressdaten der Finanzämter, Meldebehörden sowie der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht. Ein solcher Datenaustausch könnte maßgeblich zur Verfahrensbeschleunigung, zur Reduzierung bürokratischer Hürden sowie zur Vermeidung von Fehlleistungen beitragen. Gleichzeitig würden sich Effizienzgewinne realisieren lassen, die zu einer spürbaren Entlastung der Verwaltung und zu Kostenreduzierungen führen können.
Kostenersparnis/ zusätzliche Einnahmen:
Gesamtkosteneffekt: nicht bezifferbar; jedoch Einsparpotential durch Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau


WIE passt die Rasenmäherpolitik im Kinder- und Jugendbereich, also das was oben steht, mit dem zusammen, was unten steht ??
Was werden die Mitglieder des neuen Bundesjugendkuratoriums tun außer zu reden? Was werden sie für die Änderung der Pläne der von Ministerin Prien mit ihrer Ausarbeitung Beauftragten tun??


Neues Bundesjugendkuratorium berufen: Sachverständige beraten die Bundesregierung zu Kinder- und Jugendpolitik

Sachverständige kommen aus Wissenschaft und Praxis sowie aus Politik und Verwaltung und beziehen junge Menschen in ihre Beratungen ein

Am 5. Mai hat Staatssekretärin Dr. Petra Bahr im Namen von Bundesministerin Karin Prien die Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums für die 21. Legislaturperiode berufen. Der Beratungsauftrag der Sachverständigen ist gesetzlich verankert und umfasst grundlegende Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpolitik.

Staatssekretärin Dr. Petra Bahr: „Die Bundesregierung ist auf fundierte Expertise aus Wissenschaft und Praxis angewiesen, um ihre Politik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zielgenau und wirksam weiterzuentwickeln. Das Bundesjugendkuratorium ist dabei ein zentraler Impulsgeber und Berater über Ressortgrenzen hinweg. Ich bin beeindruckt vom großen Engagement und der hohen fachlichen Expertise der berufenen Mitglieder. Die von Bildungs- und Jugendministerin Karin Prien gesetzten Schwerpunkte betonen die zentrale Rolle der Bildung im Lebenslauf für mehr Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Wir freuen uns auf pointierte Empfehlungen - etwa zur Stärkung der Frühen Bildung und der Verbesserung der Bildungsübergänge.“

Dem Bundesjugendkuratorium gehören Sachverständige aus der Wissenschaft, aus Politik und Verwaltung und aus der Fachpraxis an. Es bezieht junge Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein und prüft bei der Bearbeitung der Themen, wie die Auffassungen jeweils betroffener junger Menschen am besten berücksichtigt werden können.

Folgende 15 Sachverständige gehören dem Bundesjugendkuratorium an:
Prof. Dr. Yvonne Anders, Goethe-Universität Frankfurt
Enrico Birkner, Landesjugendamt des Freistaates Sachsen
Peggy Eckert, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Sachsen
Prof. Dr. Fabian Hofmann, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf University of Applied Sciences in der Kaiserswerther Diakonie
Prof. Dr. Nina Kolleck, Universität Potsdam
Prof. Dr. Nele McElvany, TU Dortmund
Christian Patzelt, Deutsche Jugendfeuerwehr
Daniel Poli, Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland
Prof. Dr. Elisabeth Richter, Medical School Hamburg
Matthias Selle, Kreisrat für Bildung und Soziales Osnabrück
Petra Spoo-Ludwig, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Saarland
Unterstützt wird das Bundesjugendkuratorium von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am Deutschen Jugendinstitut.

Das Bundesjugendkuratorium wird in jeder Legislaturperiode neu berufen. Die Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 83 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII.
Weitere Informationen: Link

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums. Veröffentlicht am 05.05.2026


Und wie passen die beiden obigen Verlautbarungen zu der, die unten steht und sozusagen die Folgen aufzeigt, welche die Streichorgien und die seit Jahren phantasielosen und unambitionierten Interventionen des Familienministeriums für die vernachlässigten Kinder und Jugendlichen haben werden.


Berufsbildungsbericht 2026: Chancen nutzen, Herausforderungen angehen
Bundesbildungsministerin Prien stellt Berufsbildungsbericht 2026 im Kabinett vor


Der heute im Kabinett vorgestellte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt ein differenziertes Bild des Ausbildungsmarktes: Während sich die wirtschaftliche Lage bemerkbar macht, gibt es zugleich ermutigende Entwicklungen. Die berufliche Bildung bleibt ein zentraler Baustein für Fachkräftesicherung, gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Zukunftsperspektiven.
Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Der heute vorgelegte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt, dass eine erfolgreich absolvierte duale Ausbildung klare Vorteile bietet.

Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt: Das Angebot geht zurück, das Interesse steigt – und dennoch bleiben viele Stellen unbesetzt, weil es an der Passung fehlt. Regionale Unterschiede und eine ungleiche Verteilung bei den ‚Ausbildungsberufen verstärken diese Entwicklung zusätzlich. Während in beliebten Ausbildungsberufen viele Bewerberinnen und Bewerber unversorgt bleiben, gibt es in anderen weiterhin offene Stellen.

Auch die Qualifikationen der Interessierten passen nicht immer! zu den Anforderungen der Betriebe. Genau hier setzen wir mit gezielten Maßnahmen zur Stärkung von Basiskompetenzen!!! und Berufsorientierung an. Zugleich machen wir die berufliche Bildung attraktiver – mit modernen Ausbildungsordnungen!!!, besseren Karriereperspektiven! und mehr Durchlässigkeit! zwischen beruflicher und akademischer Bildung.

Unser Ziel ist klar: Die berufliche Bildung muss als gleichwertige und attraktive Alternative zum Studium wahrgenommen werden. Deshalb unterstützen wir auch gezielt junge Erwachsene ohne Berufsabschluss. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, damit mehr Menschen den Weg in Ausbildung und Beschäftigung finden.“

Der Bericht macht deutlich, dass sich wieder mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung interessieren. Gleichzeitig beginnen jedoch weniger von ihnen tatsächlich eine Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 2024/25 wurden 476.000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – rund 10.000 weniger als im Vorjahr.

Mit der 2026 gestarteten Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB) will das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) diesen Trend umkehren.

Die Offensive! setzt umfassend an: von verbesserter Berufsorientierung für unterschiedliche Schulformen über attraktivere Arbeits- und Lernbedingungen bis hin zu gleichwertigen Karrierewegen und der Weiterentwicklung von berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen. Ziel ist es darüber hinaus auch, die gesellschaftliche Wertschätzung und Wahrnehmung der beruflichen Bildung weiter zu stärken.

Die Bedeutung der beruflichen Bildung zeigt sich sowohl für die individuelle Lebensperspektive als auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Eine duale Ausbildung bietet gute Chancen auf eine stabile Erwerbsbiografie: 79 Prozent der Auszubildenden wurden 2024 von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen. Gleichzeitig besteht auf dem Arbeitsmarkt weiterhin eine hohe Nachfrage nach beruflich qualifizierten Fachkräften – eine klassische Win-Win-Situation für Wirtschaft und junge Menschen.

Ein zentrales Anliegen bleibt es, allen Interessierten den Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen. Dabei richtet sich der Blick auch auf Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium abgebrochen haben, sich weiterqualifizieren möchten oder bereits berufliche Erfahrungen mitbringen. Gerade im Kontext des Strukturwandels kommt es auf jede einzelne Arbeitskraft an.

Auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte leisten einen wichtigen Beitrag: Laut integrierter Ausbildungsberichterstattung ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bereich der Berufsbildung um 11 Prozent gestiegen.
Gemeinsam mit den Partnern der beruflichen Bildung – unter anderem im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung – soll die Attraktivität der Ausbildung weiter gesteigert werden, damit mehr junge Menschen den Weg in eine Ausbildung finden und diese erfolgreich abschließen.

Hintergrund
Der Berufsbildungsbericht 2026 bildet die Lage auf dem Ausbildungsmarkt zum Stichtag 30. September 2025 ab. Im Berichtsjahr 2025 ist das Ausbildungsstellenangebot auf 530.300 gesunken (–25.300 bzw. –4,6 Prozent).

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im dualen System lag bei 476.700 (–2,1 Prozent). Die traditionelle Ausbildungsnachfrage ging leicht auf 515.800 zurück (–0,3 Prozent), während die erweiterte Nachfrage auf 560.300 anstieg (+0,3 Prozent).

Zum Ende des Berichtszeitraums waren 84.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (+14.000). Gleichzeitig gab es 54.400 unbesetzte Ausbildungsstellen (–15.000). Die Zahl der unversorgt gebliebenen Bewerberinnen und Bewerber stieg auf 39.900 (+28,0 Prozent).

In der integrierten Ausbildungsberichterstattung zeigt sich zudem ein Rückgang der Anfängerzahlen in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2025, während schulische Ausbildungsgänge – insbesondere in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen – Zuwächse verzeichnen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Link
Den Datenreport des BIBB hier: Link

Quelle: https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2026/04/16/Austausch-%E2%80%9EEffizienter-Ressourceneinsatz-bei-Leistungsgesetzen22.pdf