24.04.2026 - von Meike Jenrich
Eine Reform der kleinen Art: keine Verbandsklage, keine Regelungen zu AGG-Hopping. Der Referentenentwurf des Justizministerium und des Familienministeriums sieht nur "punktuelle Änderungen" vor.
Das Justizministerium sowie das Bildungs-und Familienministerium haben am 14. April 2026 einen Referentenentwurf für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) veröffentlicht. Welche Anpassungen beim Diskriminierungsschutz sind geplant? ...
Geplant sind die folgenden Änderungen.
AGG: Längere Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen
Die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG soll auf vier Monate verlängert werden.
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Außerdem sieht der Referentenentwurf geringfügige Änderungen zur Klarstellung und Nachjustierung vor. So soll das Diskriminierungsmerkmal "Alter" in Lebensalter geändert werden, um deutlich zu machen, dass nicht nur ältere Menschen eine Diskriminierung wegen ihres Alters erfahren können.
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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll von Diskriminierung Betroffene besser unterstützen können. Dazu soll sie künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, das jeder nutzen kann, der meint, in seinem Recht nach dem AGG verletzt worden zu sein. Die ADS soll auf diese Weise eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten fördern. Zudem soll sie das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand aufzutreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme einzureichen.
Anpassungen am zivilrechtlichen Diskriminierungsverbot
Der Referentenentwurf sieht zudem vor allem Änderungen am AGG vor, die den Diskriminierungsschutz außerhalb des Arbeitskontextes ausweiten. So soll ein strengeres Diskriminierungsverbot für das Merkmal Geschlecht eingeführt werden. Um die EU-Unisex-Richtlinie umzusetzen, soll eine ausdrückliche Regelung aufgenommen werden, nach der eine Benachteiligung bei allen zivilrechtlichen Verträgen unzulässig ist, die ohne Ansehen der Person geschlossen werden. Außerdem soll der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert werden.
Änderungen insbesondere aufgrund EU-Vorgaben
Die vorgeschlagenen Änderungen sind überschaubar. Sie dienen überwiegend der Umsetzung von Vorgaben des europäischen Rechts, heißt es vonseiten der Ministerien. ...
Länder und Verbände mussten bis zum 17. April 2026 Stellung nehmen.
22.4.2026 weiterlesen unter: Link
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