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Höheres Alter muss bei Sozialauswahl berücksichtigt werden

08.05.2004

Das Arbeitsgericht Frankfurt gab der Klage einer 58jährigen Sekretärin statt. Dieser war von einer Bank gekündigt worden.
Ihre Arbeit sollte von einer jüngeren, verheirateten Kollegin mit zwei Kindern übernommen werden. „Das höhere Alter und die damit verbundenen schlechteren Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt müssen bei der Sozialauswahl stärker berücksichtigt werden, als die Kinder der Kollegin, entschied das Gericht. AZ: 1Ca7274/03

Quelle: Südddeutsche 8. Mai 04