15.03.2007 - von Hanne Schweitzer
Sie erinnern sich? "Mit der Unabwendbarkeit einer Lawine"* donnerte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz damals, im August 2006 zu Tal.
Das Büro gegen Altersdiskriminierung e.V. blieb zum Glück von diesem "Ungetüm"* verschont.
So mussten wir seitdem knapp 300 Diskriminierungen wegen des Lebensalters, die uns aus der ganzen Republik gemeldet wurden, entgegennehmen und archivieren.
Mit 38,6 Prozent beziehen sich die meisten Beschwerden auf Altersdiskriminierung im Berufsleben, speziell auf Stellenausschreibungen.
Zwar verbietet es §11 AGG, Arbeitsplätze mit Altersangaben auszuschreiben, doch die Realität sieht mal wieder anders aus.
Bekanntlich zeichnet sich die Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, ebenso wie private Online-Jobbörsen, dadurch aus, dass sie Arbeitgebern die Möglichkeit gibt, online nach ihren "Wunschkandidaten" zu suchen.
Dazu braucht der Arbeitgeber seine "Wünsche" nur in die entsprechende Online-Maske der Bundesagentur eingeben und die anderen Suchkriterien ausfüllen. Unter "Sonstiges" kann er auch die Rubrik: "Alter von - bis" benutzen.
Das ist ein Verstoß gegen § 36 Abs. 2 SGB III: Nach Satz 1 darf die Agentur für Arbeit Einschränkungen von Arbeitgebern für eine Vermittlung hinsichtlich des Alters nur dann berücksichtigen, wenn diese unerlässlich sind. In den Nutzungsbedingungen des Portals der Bundesagentur heißt es dazu: Angebote von Arbeitgebern, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, werden nicht eingestellt!
Aber es steht da auch: "Die Bundesagentur überprüft die Angebote weder auf ihre formale und inhaltliche Richtigkeit noch auf Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit".
Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Allerdings würde es weder mich noch viele andere wundern, wenn sich die beitragsfinanzierte Bundesagentur für Arbeit sich mit dem Hinweis versuchen würde aus der Affäre zu ziehen, dass es sich bei der Suche nach "Wunschkandidaten" nicht um ein Angebot, sondern eben um ein Gesuch handeln würde.
Handlungsbedarf besteht auch in den gesellschaftlichen Bereichen, wo sich Altersdiskriminierung tagtäglich, aber fern von jeder gesetzlichen Regelung ereignet. Ganz legal und den NICHTbetroffenen sch...egal!
Diese Beschwerden (ebenfalls ab 18.8.07) betreffen zu
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