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5 AGG-Verstöße: Koch bis 30, Servicekraft bis 35

01.04.2007

Servicekraft gesucht von der Personalberatung Dr. Wild, die eigentlich wissen sollte, dass das Allgemeine Gleichstellungsgestz Stellenangebote mit Altersangaben verbietet. Aber von wegen:

1.
"Gehobene Gastronomie (Restaurantbetrieb), deutsche und internationale Küche, Terrassenservice, abgeschlossene gastonomische Ausbildung, Alter bis 35 Jahre, Festvertrag."

2.
Für eine Erlebnisgastronomie in Berlin-Prenzlauer Berg suchen wir eine gelernte Servicekraft. Alter: bis 35 Jahre. Sie haben nach Abschluß der Lehre mind. 1 Jahr Berufserfahrung. Gerne auch Erfahrung im Barbereich. AZ: Vollzeit, Festvertrag. Gehalt nach Tarif.

3.
Koch für gehobene deutsche Küche. Alter: 25-30 J., mehrjährige Berufserfahrung, FS und eigener PKW. Arbeitgeber ist ein renommiertes Restaurant in Berlin-Süd.

4.
Restaurantfachmann/frau für ein gehobenes Restaurant in Berlin-Mitte. Alter bis 30 Jahre. Berufsausbildung erforderlich. Auch Terrassenservice. Tarifbezahlung. Vollzeit.

5.
Servicekraft für ein Hotelrestaurant in Berlin. Sie sind gelernte(r) Restaurantfachfrau (-mann), Alter bis 35 Jahre. Englischkenntnisse von Vorteil. Vollzeit. Bezahlung nach Tarif.

Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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