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7 AGG-Verstöße: Dachdecker bis 30 Jahre ...

01.04.2007

Die Personalberatung Dr. Wild veröffentlicht nicht nur Stellenangebote mit Altersangaben aus dem Bereich der Gastronomie, nein, auch das Handwerk ist ihr nicht fremd.

Sie annonciert die Suche nach einem Dachdecker mit abgeschlossener Berufsausbildung, und der gesezteswidrigen Altersangabe: -30 J., eigener PKW und FS erforderlich. Gehalt nach Tarif. Einsatzort: Königs-Wusterhausen

Gesetzwidrige Altersgrenzen nennt die Personalberatung auch bei der Suche nach einem Betonfacharbeiter mit Berufserfahrung, Alter bis 50 Jahre. Unbefristeter Arbeitsvertrag. Gehalt: 10,00 - 11,50 netto. Unterkunft trägt der Arbeitgeber.

Ebenso ist die Altersgrenze für einen Bauhelfer für eine Berliner Bauunternehmung verboten. Alter ab 25 Jahre. Unbefristeter Arbeitsvertrag. Gehalt: 7,00 - 10,00 €/Std.

Das gilt ebenso für den gesuchten Maurer: mit Berufserfahrung für berufsübliche Tätigkeiten (Klinkerbau). Alter bis 50 Jahre. FS III erforderlich. Vollzeit, 10,00 netto. Unterkunft trägt der Arbeitgeber.

Dito für den Einschaler für österreichische Baustellen. Deutscher Arbeitgeber, unbefristeter Arbeitsvertrag mit mtl. Nettolohn: 2.000,00. Unterkunft trägt der Arbeitgeber. FS erforderlich. Alter bis 55 Jahre.

Desgleichen gilt es für den gesuchten Außendienstmitarbeiter.
Ihr Alter: 19 - 55 Jahre.

Verboten ist die Altersangabe für einen Callcenteragent. Sie sind zwischen 20-40 Jahre alt, sprechen akzentfreies Hochdeutsch, haben PC-Kenntnisse und sind zeitlich flexibel.

Gesetzwidrig ist auch die Altersangabe für einen Sicherheitswilly, hier fällt vor allem auf, dass die Personalberatung wohl nicht weiß, was eine Altersbeschränkung ist. Alter ab 28 Jahre ohne Altersbeschränkung. Einsatz vornehmlich Eisenach, Bad Hersfeld bis Frankfurt/M. Gehalt: 8,00 € bei Einsatz in den alten Bundesländern.

Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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