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4 AGG-Verstöße: Wachmann nicht über 36

01.04.2007

Die Personalberatung Dr. Wild sucht Haushaltshilfen mit gesetzwidrigen Altersangabe für Privathaushalten in Berlin. AZ: 20 Stunden, bei Bedarf auch länger. FS erforderlich. Gehalt: 6,00/Std. Fester Arbeitsvertrag. Alter bis 45 Jahre.

Eine verbotene Altersangabe enthält das Stellenangebot, mit dem ein Wachmann gesucht wird, für die Bewachung einer Botschaft in Berlin. Sie haben gute Umgangsformen, ein ansprechendes Äusseres und sind nicht älter als 36 Jahre. Fester Arbeitsvertrag mit Tarifgehalt.

Auch das nächste Wachmann-Stellenangebot verstößt gegen das AGG, ist diskriminierend und gesetzeswidrig!
Ein großes Sicherheitsunternehmen in Berlin sucht Wachmänner für den Objektschutz bei Bankgebäuden. Sie sind körperlich fit, dh. sie haben keine Rückenprobleme. Es handelt sich um eine Tätigkeit, bei der Sie ca. 10 Stunden ununterbrochen stehen müssen. Sie sind nicht älter als 45 Jahre und sprechen sehr gutes Deutsch. Wir bieten einen festen Arbeitsvertrag mit Tarifbezahlung (inkl. Zulagen). Der Eintritt kann sofort erfolgen.

Ein doppelter Verstoß gegen das AGG liegt warscheinlich beim folgenden Stelleannagebot vor, das nicht nur eine Altersangabe, sondern auch die Forderung nach akzentfreien Deutsch in Wort und Schrift enthält. Gesucht wird von der Personalberatung Dr. Wild ein Controletti: Sie haben die Sachkundeprüfung gem. GWO abgelegt und sprechen einwandfreies Deutsch in Wort und Schrift. Ihr [b]Alter: 21-50 Jahre. [/b]Sie haben keine Vorstrafen und/oder laufende Ermittlungsverfahren.

Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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