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Lufthansa muss 46Jähriger Entschädigung zahlen

28.06.2007 - von Hanne Schweitzer

Die Lufthansa muss einer 46-jährigen Stewardess eine Entschädigung zahlen. Die Frau war befristet bei der Lufthansa angestellt, und sie hatte sich im Umternehmen um eine unbefristete Stelle beworben. Wegen ihres Lebensalters wurde ihre Bewerbung als "nicht zumutbar" abgelehnt.

Die Stewardess zog vor Gericht und verklagte die Lufthansa wegen Altersdiskriminierung. Die Lufthansa begründete ihre Ablehnung der Bewerbung mit dem wirtschaftlichen Risiko krankheitsbedingter Ausfälle. Diese seien bei älteren Arbeitnehmern wesentlich höher und immdem Unternehmen nicht zumutbar.

Das Arbeitsgericht Frankfurt verurteilte das Unternehmen zu einer Schadenersatzzahlung von 4.000 Euro.
Das Verhalten der Lufthansa sei ein Verstoß gegen das AGG. Das wirtschaftliche Risiko möglicher Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dürfe bei der Auswahl von Bewerbern nicht zum Maßstab gemacht werden.

Die Ablehnung der Bewerbung durch die Lufthansa und die Begründung dafür macht deutlich, welch rückständige und uninformierte Personalpolitik das Unternehmen betreibt. Jeder "normale" Fluggast hat inzwischen die Erfahrung gemacht, dass Stewardessen z.B. US-amerikanischer oder kanadischer Gesellschaften oft deutlich älter als 46 Jahre alt sind und ihren Job excellent machen.

Kann ein/Bewerber/in oder Arbeitnehmer durch Indizien eine Ungleichbehandlung belegen, muss der Arbeitgeber beweisen, dass er nicht diskriminiert hat. Gelingt ihm dies nicht, ist er schadensersatzpflichtig. Im AGG sind drei Monatsgehälter als maximale Entschädigung bei Diskriminierung festgelegt.

Ob diese arbeitgeberfreundliche Regelung auf der europäischen Ebene von der Kommission akzeptiert werden wird, ist allerdings noch die Frage.

In EU-Richtlinie 78, die Basis für das AGG ist, heißt es in Artikel 17: "Die Sanktionen, die auch Schadenersatzleistungen an die Opfer umfassen können, müssen wirksam, verhältnismässig und abschreckend sein". 4.000 € sind aber keineswegs abschreckend!

Frage: Warum teilt die Lufthansa nicht eine "Entsorgungspille", als Alternative zur Antibabypille aus (lohnt sich ohnehin nicht mehr, da zu wenig Abnehmer aufgrund des Geburtenrückgangs)?
Wäre nach Viagra bestimmt ein lukrativer Markt für die Pharmaindustrie. Die "Unzumutbaren" müßten sich in dieser Gesellschaft dann nicht mehr länger quälen lassen.

Es ist unzumutbar, sich für solch menschenverachtende "Arbeitgeber" einzusetzen. Erst die Leute "krankfliegen" (es ist bekannt, daß fliegendes Personal berufsimmanent erhöhten Belastungen ausgesetzt ist) und dann wegen Unzumutbarkeit zu entsorgen, das sind faschistoide Strukturen. Verantwortungslosigkeit ist offensichtlich Standard in unserer Gesellschaft. So schlecht ging es nicht mal den freigelassenen Sklaven der Römerzeit.

Ich wünsche den verantwortlichen Entscheidungsträgern bei der Lufthansa von ganzem Herzen, daß diese selbst mal in so eine Situation kommen, denn sie werden ja auch älter und unterliegen damit ebenso einem - nicht beweisbaren, da individuell different,- erhöhten Krankheitsrisiko, aber dann bitte nicht jammern, denn das wäre unzumutbar !!!

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2156
Quelle: Az. 11 Ca 8952/06