18.06.2007
LAG Baden-Württemberg zur Zulässigkeit einer Kündigung eines älteren Arbeitnehmers wegen zahlreicher Krankheitstage
Bei einer Kündigung, die wegen überdurchschnittlich vieler Fehlzeiten erfolgte, kann dem Arbeitgeber keine Altersdiskriminierung vorgeworfen werden. Zu diesem Urteil kam das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Wird einem älteren Arbeitnehmer wegen häufiger Kurzerkrankungen gekündigt, so kann dies eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die Zahl der Krankheitstage über dem statistischen Durchschnitt der betreffenden Altersgruppe von Arbeitnehmern liegt, die in derselben oder einer vergleichbaren Branche arbeiten.
Aktenzeichen: 4 Sa 14/07
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
04.06.2007: Sozialplanabfindung: Bei vorzeitiger Rente niedriger
29.05.2007: AGG: Betriebsrat bei Einrichtung von Beschwerdestelle dabei
29.05.2007: Bald Gebühren für Sozialgerichtsverfahren?
Alle Artikel zum Thema
Justiz