19.06.2007 - von djb
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat sich wegen des 2006 neu geschaffenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an die Kommission der Europäischen
Union gewandt. In seinem Schreiben wird gezeigt, unter welchen Aspekten das AGG die Vorgaben der vier EG-Antidiskriminierungsrichtlinien und verbindliches EU-Recht nicht erfüllt. Auch das
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verstößt mit seinem § 12 Abs. 1 Nr. 1 gegen die EG-Antidiskriminierungsrichtlinie 2004/113/EG.
"Prinzipiell hat das AGG den Diskriminierungsschutz aus Frauensicht zwar verbessert. In einzelnen Punkten aber hat sich der Schutz gegen Diskriminierung
durch das neue Gesetz sogar verschlechtert," erklärt Prof. Dr. Sibylle Raasch, die Vorsitzende der djb-Kommission "Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht".
Der djb hofft, dass die EU-Kommission von Deutschland entsprechende Nachbesserungen fordert oder ein Vertragsverletzungsverfahren
einleitet.
Der Brief des djb an EU-Kommissar Spidla und EU-Generaldirektor van der Pas vom 19. Juni 2007 ist auf der djb-Webseite abrufbar.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
18.06.2007: Kündigung wg. vieler Krankheitstage diskriminiert nicht
04.06.2007: Sozialplanabfindung: Bei vorzeitiger Rente niedriger
29.05.2007: AGG: Betriebsrat bei Einrichtung von Beschwerdestelle dabei
Alle Artikel zum Thema
Justiz