20.09.2007 - von I. Rahmel
Ich habe im Alter von 57 Jahren einen Berufsunfall gehabt und beziehe von der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege eine kleine Unfallrente.
Man hat aufgrund meines Alters gegen den Grundsatz ´Rehabilitation vor Rente` nie geprüft, ob man mir andere Leistungen gewährt, z.B. Umschulung oder Weiterbildung.
Ich fühle mich dadurch wegen meines Alters durch einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung diskriminiert.
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