06.02.2008
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die gesetzliche Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte gebilligt. Sie sei im Interesse des Gemeinwohls gerechtfertigt und auch von europäischem Recht gedeckt, urteilte am Mittwoch der Vertragsarztsenat des BSG.
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