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Gesetzliche- + Unfallrente: Kürzung rechtmäßig

23.09.2008 - von K.E.

Ebenso wie die gesetzliche Regelung des Versorgungsausgleichs eine systemimmanante Altersdiskriminierung darstellt, ist auch die Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung von Hinterbliebenen, die eine hohe Rente aus einer Unfallversicherung beziehen, eine Altersdiskriminierung, die im System angelegt ist.

Die Regelung besagt: Erhält ein/e Hinterbliebene/r zwei Renten, und zwar eine aus der Unfallversicherung und eine aus der gesetzlichen Rentenversicherung, dann darf der Gesamtbetrag nicht höher sein, als 70 Prozent des Jahresnettoverdienstes.
Ergeben beide Renten zusammen MEHR als 70 Prozent davon, wird die gesetzliche Rente so weit gekürzt, bis beide Renten maximal 70 Prozent des Nettojahresverdienstes ergeben.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3126
Quelle: Mail an die Redaktion

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