10.01.2009 - von D.R.
Ich habe beim Familiengericht den Antrag gestellt, auf die Rückübertragung des Versorgungsausgleiches.
Von diesem wurde ich an die VBL und Rentenversicherung verwiesen.
Der Versorgungsausgleich ist zwischen meiner geschiedenen und verstorbenen Frau und mir gemacht worden.
Daher verstehe ich nicht, dass die Rentenstellen nun das Geld einbehalten, mit dem kein Ausgleich durch das Familiengericht gemacht worden ist.
Ich bitte um Klärung und Gerechtigkeit.
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