09.08.2009
Die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU trägt den Namen "Richtlinie 2000/78/EG des Rates". Sie wurde im Amtsblatt Nr. L 303 vom 02/12/2000 veröffentlicht. In der Richtlinie haben die Mitglieder des europäischen Rats den allgemeinen Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf für alle EU-Staaten festgelegt. Die Richtlinie enthält die Mindestanforderungen, die jeder EU-Staat zum Schutz der BürgerInnen vor Diskriminierung erfüllen muss.
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