Diskriminierung melden
Suchen:

Die EU Richtlinie 78

09.08.2009

Die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU trägt den Namen "Richtlinie 2000/78/EG des Rates". Sie wurde im Amtsblatt Nr. L 303 vom 02/12/2000 veröffentlicht. In der Richtlinie haben die Mitglieder des europäischen Rats den allgemeinen Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf für alle EU-Staaten festgelegt. Die Richtlinie enthält die Mindestanforderungen, die jeder EU-Staat zum Schutz der BürgerInnen vor Diskriminierung erfüllen muss.

Nachzulesen unter:

Link: Richtlinie 78

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Justiz:
09.08.2009: Zwangspensionsalter: Klage erfolgreich
07.08.2009: Steuern auf Renten: Verfassungsbeschwerde abgelehnt
01.08.2009: Arbeitsstelle Vielfalt Hamburg: Arbeitsbeginn

Alle Artikel zum Thema Justiz