07.08.2009
Eine Verfassungsbeschwerde über die Besteuerung von Renten wurde am 6.8.09 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Allerdings nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen. Die Verfassungsbeschwerde eines Rentners sagte der Sprecher des Bundesfinanzhofs ((BFH) sein nicht ausreichend begründet gewesen.
Die Beschwerde hätte klären sollen, ob es mit der Verfassung vereinbar ist, dass für gesetzliche Renten, Leistungen berufsständischer Versorgungswerke und Riester-Verträge Steuern gezahlt werden müssen.
(Az:BVR 201/09
Anmerkungen zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.11.2008 - X R 15/07 unter:
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