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Kanzlei muss AGG-Datenarchiv schliessen

17.08.2009

"Für Arbeitgeber brechen schwere Zeiten an", meldet FAZ-online heute. Der Grund: Der Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz wurde von den Datenschutzbehörden mit einem Bußgeldbescheid gedroht. Um das zu vermeiden, erteile die Kanzlei Arbeitgebern keine Auskunft mehr über die Firmen, gegen die ein namentlich von der Kanzlei erfasster Kläger wegen des Verstoßes gegen das AGG in einer Stellenausschreibung vor Gericht gegangen war.

Folge: Obwohl die armen Arbeitgeber schon "Millionen von Euro für Schulungen" ausgegeben haben, seit das AGG vor drei Jahren verabschiedet wurde, sind sie "manchen unberechtigten Vorwürfen schutzlos ausgeliefert." Mehr noch, sie werden bedroht! Nicht von Werksbesetzungen oder Manager-Entführungen wie in Frankreich oder Italien oder Großbritannien, nein, sie werden bedroht von sogenannten AGG-Hoppern, von typischen Serientätern, von "Profi-Klägern, die bis zu 100.000 Euro im Einzelfall fordern" ... "wegen angeblicher Benachteiligung im Berufsleben".

Die verbotenen Benachteiligungen stehen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz:Link

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2722
Quelle: FAZ online, 17.8.09

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