10.09.2009 - von Alternative Nr. 71 09. Sept. 2009
Der Kollege Eduardo
Lopez hat einen großen Erfolg vor dem Arbeitsgericht errungen. Er
hatte dagegen geklagt, dass Daimler bei der Verdienstsicherung im Alter
einen dreimonatigen Vergleichszeitraum heranzieht. Diese Durchschnittsberechnung ist unzulässig. Das Arbeitsgericht
konnte keine Anzeichen erkennen, dass der Untertürkheimer
Betriebsrat dazu jemals seine Zustimmung gegeben hätte. Das wäre
nach Tarifvertrag aber zwingend erforderlich. Deshalb muss Daimler den Ausgleichsbetrag
neu berechnen und ihm die Differenz von mehreren hundert
Euro nachzahlen. Wir gratulieren!
Die Firma ist nun aufgefordert in allen gleichgelagerten Fällen den Kollegen das ebenfalls nachzuzahlen!
Übrigens: der Rechtsanwalt von Südwestmetall zeigte keine Anstalten sich in den Fall reinzuhängen, die Akte hatte er
erst am Abend zuvor erhalten. Vielleicht ist bei Südwestmetall inzwischen die Erkenntnis gereift, dass Daimler in der 1. Instanz sowieso meist den Kürzeren
zieht. Man darf deshalb gespannt sein, ob die Firma auch in diesem
Fall in die scheinbar obligatorische 2. Instanz vors LAG zieht.
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