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Höheres Schonvermögen für Hartz-IV-BezieherInnen

29.03.2010 - von Büro gegen Altersdiskriminierung

Der Bundesrat hat am Freitag, 26.3.2010 dem neuen Gesetz zugestimmt, das Hartz-IV-Empfängerinnen ein höheres Schonvermögen zugesteht. Statt bisher 250 Euro pro Lebensjahr können Arbeitslosengeld II-Bezieher künftig 750 Euro pro Lebensjahr behalten, wenn sie das Geld in ihre Altersvorsorge investiert haben. Damit wurde einer unerträglichen Altersdiskriminierung endlich ein dickerer Riegel vorgeschoben.

Aufschlussreich ist die Stellungnahme des Bundesrats dazu. Darin heißt es: Damit werde die eigenständige Altersvorsorge gefördert und der Armut im Alter vorgebeugt. Die Gesetzesänderung nutzt also nicht nur den fleissigen Sparern, sondern auch der Versicherungsindustrie. Deren Angebote zur privaten Altersvorsorge sind nun sozusagen Hartz-IV sicher.

Das "allgemeine" Vermögen, auf welches der Staat bei Arbeitslosen nicht zugreifen darf, richtet sich ebenfalls nach dem Alter. Pro Lebensjahr erhöht sich das Schonvermögen um 150,- Euro, ein Gesamtbetrag von 13.000 Euro darf aber nicht überschritten werden.

Im Juli 2006 hatte die schwarz/rote Bundesregierung das Schonvermögen für private Altersvorsorge schon eimal von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr angehoben. Im gleichen Zug wurde aber der Höchstbetrag für das allgemeine Vermögen von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr gesenkt. Dabei ist es geblieben.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2783
Quelle: diverse

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