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Daimler: Alterssicherungsbetrag wird berücksichtigt

30.03.2010 - von Alternative

Wenn Altersgesicherte sich abfinden lassen. Nachdem das Abfindungsprogramm auch für über 50-Jährige geöffnet wurde, ergab sich ein Aspekt, der bis dahin keine Rolle gespielt hatte: Wie wird die Abfindung eines Beschäftigten in der Alterssicherung berechnet? Hier ist das Personalwesen zunächst falsch verfahren und, wen wundert’s, zum Nachteil der Kollegen.
Nachdem ein alternative-Betriebsrat bei der Leitung des Personalwesens interveniert hat, wird nun der Alterssicherungsbetrag bei Berechnung der Abfindung berücksichtigt. Dazu wird das aktuelle Monatsentgelt mit dem ASI-Betrag verglichen. Ist der ASI-Betrag höher, ist der die Grundlage für die Abfindung, andernfalls das aktuelle Entgelt. So ist es im Übrigen auch mit dem GBR vereinbart. In den Fällen, in denen Kollegen mit einer zu geringen Abfindung abgespeist wurden, wird die Differenz zur korrekten Rechnung nachbezahlt. Gut, dass es Betriebsräte gibt, die nicht einfach alles glauben, was ihnen im P-Bereich erzählt wird.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3045
Quelle: Alternative Nr. 81

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