08.04.2010
Laut Jahresübersicht 2010 strebt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts an, im Jahre 2010 über zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragserhebung zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner auf einmalige Kapitalleistung aus einer Direktversicherung zu entscheiden.
Die Beschwerden 1 BvR 739/08 + 1 BvR 1660/08 stehen an 23. Stelle der entsprechenden Aufzählung des Bundesverfassungsgerichts. Dabei geht es um eine Entscheidung in der Frage, ob der privat weitergeführte Teil einer Direktversicherung beitragspflichtig ist.
siehe dazu auch:
Direktversicherung - Revisionen vor Bundessozialgericht,13.9.2006
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