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Journalistenpreise mit Altersgrenze

11.06.2010

Journalistinnen und Journalisten bis 28 Jahre können sich um den "Sonderpreis Nachwuchsarbeit" bewerben, der vom Internationalen Medienpreises Frankfurt am Main vergeben wird, für Print- TV- Hörfunk- Online- und Fotoarbeiten. Die ALtersgrenze 28 Jahre will uns sagen: Wer 29 ist, gilt nicht mehr als Nachwuchs.

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Beim Bathildisheimer Journalistenpreis wurde eine andere Altersgrenze für den Nachwuchs festgelegt. Hier können sich Nachwuchsjournalisten und -Journalistinnen bis 35 Jahre mit Printreportagen und -features bewerben, die beispielhaft darstellen, wie Menschen mit Handicap in der heutigen Zeit ihren Alltag bestreiten.

Link: Journalistenpreise: Bis 33 gilt man als jung
Quelle: M 4.2010

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