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Gesundheitskarte: Versichertenstammdatenmanagement

01.07.2010 - von Hanne Schweitzer

Der Bundestag hat am 18.6.2010 eine gesetzliche Regelung zum - tief Luft holen - "Aufbau eines modernen Versichertenstammdatenmanagements" beschlossen, sprich: Zur Erfassung von mehr als 70 Millionen Patienten, ca. 270.000 Ärzten, ca. 77.000 Zahnärzten, ca. 2.000 Krankenhäusern, ca. 22.000 Apotheken und ca. 200 Krankenkassen. Das Gesetz dient der "Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesens", also nicht etwa der Verbesserung der Versorgung von Patienten.

Das Gesetz trägt den unverfänglichen Namen "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften". Es soll, wie Daniel Bahr, parlamentarischer Staatssekratär im Bundesgesundheitsministerium, "ein wirtschaftlicheres und modernes Management der Versichertendaten etablieren". (Auf der Webseite des FDP-Mitglieds mit "kleiner Wohnung im Prenzlauer Berg" fanden sich am 18.7.2010 zwei grammatische Fehler in der Lobpreisung des neuen Gesetzes.)

Im Ausschuss für Gesundheit wurde, nach Angaben des Komitees für Grundrechte, erst am 16.6.2010 eine Vorlage beraten, mit der die neue Regelung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in den Gesetzentwurf eingefügt wurde.

Bei jeder erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal werden nun die Versichertenstammdaten bei allen Leistungserbringern der vertragsärztlichen Versorgung abgeglichen. Der Abgleich betrifft alle Daten, die für den Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern verwendet werden.

"Der Eindruck des Fachmännischen lässt sich in unserer Sprache sehr leicht herstellen, indem man ad hoc neue Komposita bildet, sich möglichst neutral, objektiv und unpersönlich ausdrückt". So wird verschleichert, dass das neue Gesetz mit einer besseren Behandlung bei einer Erkrankung so viel zu tun hat, wie eine Kuh mit Walzer tanzen!

Link: Gesundheitskarte: Versicherte zahlen
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung