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Arbeitsagentur schweigt zu Altersdiskriminierung

12.08.2010

Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg äußert sich nicht zum E-Mail Anliegen, das die folgende Stellenanzeige für einen gesuchten Bauleiter die Altersbeschränkung: "Sie sind zwischen 30 und 50 Jahre jung" ..." enthält und damit einen Verstoß gegen das AGG darstellt.

Hinweis: Möglicher Bewerber ist 51 und kann sich deshalb nicht bewerben.

siehe:
Link

Link: Job Support rechtfertigt Diskriminierung…
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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