12.08.2010
Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg äußert sich nicht zum E-Mail Anliegen, das die folgende Stellenanzeige für einen gesuchten Bauleiter die Altersbeschränkung: "Sie sind zwischen 30 und 50 Jahre jung" ..." enthält und damit einen Verstoß gegen das AGG darstellt.
Hinweis: Möglicher Bewerber ist 51 und kann sich deshalb nicht bewerben.
siehe:
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