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Sekretärin zu alt: 10.000 € Entschädigung

12.10.2010

Am 12.10.2010, fand um 11.45 Uhr vor dem Arbeitsgericht Mannheim - Kammern Heidelberg - unter Vorsitz von Herrn Richter am Arbeitsgericht Theodor Thewes der Gütetermin zu einer im August dieses Jahres eingegangenen Klage statt, in der es um Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geht (Aktenzeichen: 5 Ca 266/10). Die 49-jährige Klägerin hatte sich auf eine ausgeschriebene Stelle als Sekretärin bei der Universitätsklinik Heidelberg beworben und eine Absage erhalten.

Als sie ihre Bewerbungsmappe zurückerhielt, prangte darauf ein gelber Zettel mit dem handschriftlichen Vermerk: «"zu alt, geb. 61.". Eine außergerichtliche Einigung ist bislang nicht zustande gekommen. Die Frau klagt nun vor dem Arbeitsgericht Heidelberg auf Entschädigung und Schadenersatz.

Die Parteien schlossen einen Vergleich: Das Klinikum zahlt ihr 10.870 Euro Schadensersatz und Entschädigung. Das ist zwar weniger als die Frau und ihr Anwalt gefordert hatten, aber mehr als das Klinikum ursprünglich zahlen wollte.

Link: BAG: Entschädigung f. immateriellen Schaden wg. Altersdiskriminierung