19.11.2010 - von Hanne Schweitzer
Die Ford-Werke GmbH, deutscher Ableger der US-amerikanischen Ford Motor Company, wird zum 1. Januar 2011 keine Anpassung der Betriebsrenten durchführen. Diese alle drei Jahre fällige Anpassung der Leistungen der betrieblichen Altersvorsorgung wird ausgesetzt. Die Betriebsrente wird bis zum 1. Januar 2013 in unveränderter Höhe weiter gezahlt.
Dazu lautet die Begründung der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH: "Die Erhöhung der Betriebsrenten würde zu einer übermässigen wirtschaftlichen Belastung für das Unternehmen führen. Sie hätte eine Bedrohung (!) der Wettbewerbsfähigkeit, der Unternehmenssubstanz sowie von Arbeitsplätzen zur Folge."
Und weiter: Die Betriebsrenten werden nicht erhöht, weil "das Unternehmen in den letzten drei Wirtschaftsjahren keine angemessene Eigenkapitalversinsung ereichen konnte." Den Betriebsrentnern wird eine dreijährige Nullrunde aufgebrummt damit "ein hoher Investitionsbedarf für die Entwicklung innovativer Produkte zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit", gedeckt werden kann.
Bereits im Jahr 2006, also zwischen der Dot.com-Blase und der Bankenkrise fehlten bundesdeutschen Unternehmen nach Angaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer mehr als 80 Milliarden Euro an Pensionsrückstellungen in den Pensionskassen. siehe: Link
Dabei laufen die Geschäfte des US-Autobauers Ford gut. 2010 konnte er einen Gewinn vom 6.6 Milliarden Dollar verbuchen, mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor.
Bei der Ford-Werke GmbH heißt es dagegen: "Das Ende der Wirtschaftskrise ist für die Ford-Werke GmbH noch nicht in Sicht und wird in ihren Auswirkungen noch weit in das Jahr 2011 hinein spürbar sein".
Grundsätzlich sagt das Bundesarbeitsgericht zur Anpassung von Betriebsrenten: "Bei der Anpassung der Betriebsrenten ist die wirtschaftliche Lage des versorgungspflichtigen Arbeitgebers entscheidend. Die Einbindung in einen Konzern ändert daran grundsätzlich nichts." Wenn also der Merkel-Brüderlesche Aufschwung an den Toren der bundesrepublikanischen Ford-Werke vorbeigeht, braucht der Gesamtkonzern dafür nicht einzustehen.
Nun heißt es im Paragraf 16 des Betriebsrentengesetzes, dass bei der Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung "insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers" zu berücksichtigen seien.
Über die Belange der Versorgungsempfänger verliert die Ford Geschäftsführung in ihrem Schreiben an die Betriebsrentner aber kein Wort. Das ist auf der Webseite des Unternehmens ebenso. Da heißt es: Hervorragende Autos bauen reicht uns bei Ford nicht aus. Wir wollen vielmehr hervorragende Autos bauen und dabei aktiv unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, unseren Kunden und unserer Umwelt gerecht werden. Die Betriebsrentner werden nicht erwähnt, für sie wird keine aktive Verantwortung übernommen.
Statt sich darüber zu ärgern, sollten Ford Betriebsrentner und Betriebsrentnerinnen wissen, was sonst noch im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) steht, aber nicht im Schreiben des Geschäftsführers für Personal- und Sozialwesen der Ford-Werke GmbH, Ludwig:
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