27.07.2012
Für Geburten nach dem 1.1.1992 werden der oder dem Erziehenden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes als Kindererziehungszeit angerechnet. Für Geburten vor dem 1.1.92 aber nur ein Jahr. Damit sind jeweils die ersten 36 beziehungsweise 12 Kalendermonate nach dem Geburtsmonat als Pflichtbeitrag belegt.
Das Sozialgericht in Trier hat im Januar 2012 entschieden, dass diese unterschiedliche Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung verfassungsgemäß ist. Die Sozialrichter stützen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem ähnlichen Verfahren. Darin haben sie, wie so oft, die "weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers" bemüht,um "das Vorliegen einer gegen das Grundgesetz verstoßenden Ungleichbehandlung" zu verneinen.
Geklagt hatte der ehemalige Vizepräsident des Sozialgerichts in Trier, Dr. Alfred Rollinger. Er sieht in der derzeitigen gesetzlichen Regelung einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot im Grundgesetz und sieht diese Regelung als verfassungswidrig an. Er hatte die Klage gegen die Rentenversicherung für seine eigene Frau und für zehn weitere ältere Mütter verfasst. Der 86-Jährige ist entschlossen, bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof zu klagen. Unterstützung findet er bei Frauen aus der CDU. Sie fordern eine verbesserte Anrechnung für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Der Rentenaufschlag würde pro Monat rund 50 Euro betragen. Die CDU-Frauen sehen darin ein Mittel, die drohende Altersarmut von Müttern abzumildern. Auf dem Parteitag in Leipzig hatten die CDU-Frauen eine entsprechende Reform der Altersvorsorge verlangt und damit ihre Zustimmung zum umstrittenen Betreuungsgeld verknüpft.
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habe meine beiden kinder alleine gross gezogen. es gab fast keine kindergartenplätze und ich musste richtig geld bezahlen weil ich sie privat untergebracht hatte am tag 9stunden.
27.7.2012
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Die Regelung der Kinderziehungszeiten verstößt gegen das Gleichheitsgebot. Ich bin auch von dieser Ungleichbehandlung betroffen. Unsere Kinder sind 1969, 1972, 1983,1990 u. Nov. 1991 geboren. Konnte auch nur Teilzeit arbeiten, weil die Öffnungszeiten von den Kindergärten überhaupt nicht im Einklang mit der Berufstätigkeit der Frauen standen. Ich bin jezt 61 Jahre und werde wohl bis 65 Jahre noch arbeiten, sonst erhalte ich wegen der Rentenkürzung noch weniger ausbezahlt. Was ich ungerecht finde ist, dass die Frauen bis 65 Jahren arbeiten müssen, sonst erfolgt Rentenkürzung und die Benachteiligung bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
10.7.2012
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Ich habe zwei Kinder, die vor 1992 geboren sind. Ich bin betroffen von der Rentenkürzung auf 1 Jahr pro Kind!
A.N. 5.7.2012
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Wohin kann an einen Widerspruch senden, der Wirkung hat gegen die Ungleichbehandlung der Rentenpunkte Kinder vor 1992?
29.6.2012 B.R.
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Auch ich bin betroffen. Habe 3 Kinder, alle vor 1992 geboren. Gibt es eine Unterschriftenaktion oder irgendwas, was ich unterstützen kann?
C.A. 15.5.2012
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Ich bin 1948 geboren, habe 4 Kinder erzogen, galt in der Zeit wegen der Kinder als asozial, haben kaum eine Wohnung bekommen. Heute bekomme ich mit 64 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 183 €. Ich hätte aber mehr, wenn mir auch 3 Jahre pro Kind angerechnet werden würden. Wo bleibt da die soziale Gerchtigkeit
A.D. 27.4.2012
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Ich bin Mutter von 4 Kindern, die alle vor 1992 geboren sind. Habe Beruf, sogar Studium, zugunsten der Kindererziehung aufgegeben. Damals gab es noch keine Krippen im Westen für alle. Außerdem kam es meinen Kindern sehr zugute. Sie sind heute alle Akademiker und Leistungsträger der Wirtschaft. Aber ich habe dafür eine mikrige Rente. Kaum der Rede wert. Warum wird meine Arbeitsleistung hier anders bewertet als die Erziehung von Kindern ab Jahrgang 1992? Das ist sehr verletzend und absolut diskriminierend.
A.H. 25.4.2012
Fortsetzung unter:
alt= http://www.altersdiskriminierung.de/themen/index.php?thema=9
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