02.10.2012 - von T.R.
Ich bin seit 2007 Studentin der Tiermedizin,Regelstudienzeit 11 Fachsemester, ich bin im 10. und habe bisher keine Zeit liegen gelassen. Ich habe mit 19 Abitur gemacht - was leider nicht so gut ausgefallen ist - um direkt angenommen zu werden. Also habe ich die Wartesemester mit einer Ausbildung überbrückt.
Direkt nach Abschluss (2006) habe ich somit zu studieren angefangen. Und nun sagt mir die Krankenversicherung, dass ich zu alt bin, um in den Studententarif zu fallen. Ich bekomme Bafög, aber eine Erhöhung um den Betrag gibt es nicht. Und nun? Sich beschweren, dass es zuviele Langzeitstudenten gab, die uns das eingebrockt haben?
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Nö. Stattdessen sich darüber beschweren, dass der Studententarif am Lebensalter statt am Studentenstatus festgemacht ist! So werden StudentInnen, die aus welchem Grund auch immer erst immer später mit einem Studium anfangen (können), wegen ihres Lebensalters diskriminiert.
Dass die Krankenkassenbeiträge für über 30Jährige StudentInnen teurer sind, hat der Gesetzgeber so bestimmt. Die Versicherungsbedingungen für StudentenInnen sind im Sozialgesezbuch V, Paragraf 5. Absatz 1, Nummer 9 geregelt.
ABER: In § 2 des AGG wird aber unter 5., 6., und 7. bestimmt: Benachteiligungen wegen des Alters sind unzulässig in Bezug auf:
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung.
ABER: Die große Koalition aus CDU und SPD, die das AGG 2006 endgültig verabschiedet hat, hat den Schutz vor ALtersdiskriminierung beschränkt auf Beschäftigte, Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Außerdem bestimmt SGB 1 § 33c: "Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründer der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden." Wegen des Alters schon! Eine Novellierung des AGG ist dringend erforderlich.
H.S.
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