10.10.2012 - von H-C P
Als Student des 1. Semesters Jura an der Universität Hamburg habe ich, wie alle Studenten des ersten Semesters, eine Karte erhalten, mittels der man in den staatlichen Theatern und Museen gegen Vorlage eine Freikarte erhält, sofern 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn noch Karten vorrätig sind.
Mir wurden nun solche Freikarten bei mehreren teilnehmenden Theatern verweigert, da ich über 30 Jahre alt bin.
Da ich Vollzeitstudent bin, kann ich nur geringfügig nebenher Geld verdienen. Ich habe zudem einen schulpflichtigen Sohn zu betreuen und aufgrund meines Alters keinen Anspruch auf Kindergeld bzw. Bafög mehr. Meine finanzielle Situation ist daher eher als schlechter, denn als besser gegenüber jüngeren Studenten zu bezeichnen.
Diese Altersgrenze empfinde ich daher als diskriminierend.
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Für studierende TheatergängerInnen, die keine 20 mehr sind, gibt es keine "gültigen" Altersgrenzen. Sie werden willkürlich gezogen oder eben nicht. Am Beispiel Berlin lässt sich das gut belegen. 2012 gilt:
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