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Heimkosten Pflegestufe 3 = außergewöhnliche Belastung

21.02.2012

Heimkosten der Pflegestufe 3 können beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das Finanzgericht in Düsseldorf hat die Aufwendungen der Klägerin für ihre Unterbringung in einer Senioreneinrichtung nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Es ist aber bei der Höhe der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen der Auffassung der Finanzverwaltung gefolgt. Demnach sind die Pflegekosten zu berücksichtigen, die über den von der Pflege- und Krankenversicherung erstatteten Betrag hinausgehen. Für Unterkunft und Verpflegung sei ein Tagessatz von 50 Euro gerechtfertigt.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2012
- 10 K 2502/10 E -

siehe: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14529


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