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Kindererziehungszeiten: Frührente führt zur Kürzung

Sansibar, 1994 Foto: H.S.

28.10.2013 - von Hanne Schweitzer

Die Kindererziehungszeiten von Frauen sind disponibel. Man kann auch sagen: Die Reduzierung des Leistungsniveaus in der Gesetzlichen Rentenversicherung verringert auch die dort vorhandenen "Ausgleichselemente".

Kinderziehung gilt als sogenanntes Ausgleichselement. Geht Frau vorzeitig in Rente, wird ihr nicht nur diese, sondern auch der Entgeltpunkt für die Kindererziehung gekürzt. Das geschieht, indem der Zugangsfaktor verkleinert wird, um so die Leistung der Kindererziehung zu schmälern. "Wenn Sie den Rentenbescheid von einer betroffenen Frau anschauen, finden Sie in der Anlage 6 erst die Auflistung aller Entgeltpunkte. Darunter steht dann der Zugangsfaktor. Er wird, je nachdem, wie lange jemand vor 65 in Rente geht, entsprechend kleiner, ist aber immer kleiner als 1,0."

Der Fall:
Frau H. läßt sich vorzeitig, d.h. mit 62 Jahren und 7 Monaten, verrenten. Warum? Nach dem Auslaufen ihres Arbeitslosengelds I würde sie kein Hartz 4 bekommen. Die Witwenrente, die sie bereits erhält, ist zu hoch. Trotzdem kann sie davon allein nicht leben. Frau H. ist also finanziell auf den vorzeitigen Rentenbezug angewiesen. Mit den Kürzungen muss sie den Rest ihres Lebens leben. Dazu gehören auch die Kürzungen bei den Kindererziehungszeiten. Die 28,07 Euro (West), die Frau H. pro Monat und Kind erhält, werden ebenfalls gekürzt.

Nun hat Frau H. ihre Kinder vor 1992 geboren. Die Kürzung fällt also nicht besonders ins Gewicht. Das sähe anders aus, sollten ihr demnächst pro Kind eventuell zwei oder gar drei Rentenpunkte angerechnet werden.

Die Ungerechtigkeiten:
1.
Arbeitsmarktpolitik
Frau H. erhält Arbeitslosengeld I weil sie keine Arbeit findet. Warum gibt es keine Arbeit? Ihr Fehlen ist schon seit Jahrzehnten bekannt.

2.
Generationen-Ungerechtigkeit
Frau H.s Mutter ist in diesem Land, als es noch nicht das reichste in Europa war, mit 60 Jahren (!) ganz normal in Rente gegangen. Sie erhält 100% ihrer Rente und 100% der Kindererziheungszeit.

3.
Ethik
Die Leistung Kindererziehung wird im Osten und im Westen anders bewertet. Im Osten ist sie 24,92 € wert, im Westen 28,07 € pro Monat und Kind. Und sie ist plötzlich noch weniger wert, wenn frau vorzeitig in Rente geht!

Was sagt die Rentenversicherung des reichsten Landes Europas zur Kürzung von Kindererziehungszeiten bei Frührente?
"Grundlage der Rentenberechnung sind in jedem Fall die im Versicherungskonto zu berücksichtigenden Versicherungszeiten. Hierzu gehören auch die Kindererziehungszeiten sowie die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Für bis zum 31.12.1991 geborene Kinder werden dem Versicherungskonto beim Vorliegen der Voraussetzungen 12 Kalendermonate Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Die Kindererziehungszeit stellt eine Pflichtbeitragszeit dar, für die der Bund die Beiträge zahlt. Während der Kindererziehungszeit wird der Versicherte so gestellt, als hätte er den Durchschnittsverdienst aller Versicherten in dieser Zeit erzielt. Das führt in aller Regel zu einer Berücksichtigung von rund einem Entgeltpunkt pro Jahr der Kindererziehung bei der späteren Rentenberechnung.

Unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt des Kindes wird bis zum vollendeten 10. Lebensjahr die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine beitragsfreie Zeit, die sich regelmäßig nicht direkt rentensteigernd auswirkt.
Wird eine Rente vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch genommen, so unterliegen alle zu ermittelnden Entgeltpunkte der Abschlagsberechnung. Die auf Grund der Kindererziehungszeit ermittelten Entgeltpunkte bilden hier keine Ausnahme.

Grundsätzlich kann das Jobcenter Versicherte, die die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen, auffordern, einen Rentenantrag zustellen und eine Altersrente nach Vollendung des 63.Lebensjahres mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach der Art der in Anspruch genommenen Altersrente sowie nach dem maßgeblichen Rentenbeginn. Allerdings sieht das Gesetz auch Ausnahmen von der sogenannten Zwangsverrentung vor. Welche das sind erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
Hinsichtlich Ihrer vorgetragenen Einwände gegen die Anhebung der Altersgrenzen und dem damit verbundenen Abschlägen auf die Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme teilen wir Ihnen mit, dass die Deutsche Rentenversicherung an die Gesetzgebung durch Bundestag und Bundesrat gebunden und nur für die richtige Umsetzung und Anwendung der Gesetze verantwortlich ist.

Der Gesetzgeber begründet diese Maßnahmen jedoch mit dem demographischen Wandel. ... Zu der von Ihnen angesprochenen Erhöhung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor dem 01.01.1992 geborenen Kinder von 12 Kalendermonaten auf 36 Kalendermonate teilen wir Ihnen mit, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf derzeit nicht vorliegt. Der Deutschen Rentenversicherung Bund ist jedoch bekannt, dass zur Zeit im politischen Raum über eine bessere Absicherung für Zeiten der Kindererziehung vor dem 01.01.1992 in der Rentenversicherung diskutiert wird. Derzeit ist offen, ob es letztendlich zu einem Gesetz mit einer besseren Absicherung bei Kindererziehung kommen wird.
Daher bleibt die weitere Entwickelung zunächst abzuwarten.
"

Und des weiteren:
"Die Grundlage für die Berechnung der Renten bildet das Sozialgesetzbuch -SGB-VI. Dort ist die Bewertung der Kindererziehungszeiten ebenso enthalten wie auch die Abschläge auf die Rente bei vorzeitiger Inanspruchnahme. Die Deutsche Rentenversicherung ist an die Gesetzgebung durch Bundestag und
Bundesrat gebunden und nur für die richtige Umsetzung und Anwendung der Gesetze verantwortlich. Es ist keine Ausnahme im Gesetz vorgesehen, welche die Kindererziehungszeiten von der Rentenminderung ausnimmt.
" 23.10.2013, DRV-bund

Link: Kindererziehungszeiten und Koalitionsverhandlungen
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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18.10.2013: Kanadier und Deutsche Rentenversicherung
17.10.2013: Kindererziehungszeiten: Brief an Hart aber fair
12.10.2013: Kindererziehungszeiten: Eine Frau hat geklagt

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