Wittenberg, 2011 Foto: H.S.
07.12.2013
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben beschlossen, dass die bisherigen Versichertenkarten ihre Gültigkeit zum 31. Dezember 2013 verlieren, unabhängig davon, welches Datum auf der Karte vermerkt ist.
Mit diesem selbstherrlichen Akt will man alle die dazu zwingen, ein Foto für die elektronische Gesunheitskarte bei ihrer Krankenkasse abzugeben, die das aus den unterschiedlichsten Gründen bisher standhaft verweigert haben.
Wer sich gegen die neue, elektronisch lesbare Gesundheitskarte entscheidet, hat ab dem 1. Januar 2014 keinen gültigen Versicherungsnachweis mehr.
Das ist aber nicht so schlimm, wie es die Spitzenverbände oder einzlenen Krankenkassen darstellen. Denn: Die als ungültig deklarierten Krankenversicherungskarten berechtigen innerhalb einer unbefristeten Übergangszeit weiterhin zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen. Das teilte der Hartmannbund mit.
Gemäß Paragraf 19 Absatz 2 des am 1. Oktober 2013 in Kraft getretenen neuen Bundesmantelvertrages für Ärzte (BMV-Ä) sind Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die Krankenversichertenkarte vorzulegen, solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an sie ausgegeben worden ist.
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