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Gericht: Doppelte Beiträge auf Betriebsrenten OK

23.11.2004 - von Hanne Schweitzer

Nach den Nullrunden bei den 20 Millionen RentnerInnen im Jahr 2004 und 2005 und der Verdoppelung der Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten und bei der Pflegeversicherung müssen die RentnerInnen im Jahr 2005 auch noch einen Sonderbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld (sie bekommen aber kein Krankengeld) leisten.

Die finanzielle Mehrbelastung der RentnerInnen summiert sich nach Angaben des VDK allein durch die Verdoppelung der Krankenkassenbeiträge auf 1,6 Milliarden Euro.

In einer von insgesamt sechs Musterklagen hatte der VDK-Anwalt vor dem Sozialgericht München argumentiert, dass die Erhöhungen von den RentnerInnen nicht voraus zu sehen gewesen wären und daher auch nicht hätten eingeplant werden können. Der Gesetzgeber habe es versäumt, Übergangsregelungen zu schaffen.

Das Sozialgericht München sah die Verdoppelung der Beiträge als ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen. Der VDK will in die Revision beim Bundessozialgericht gehen.

Wissen diese Richter nicht, dass Solidarität bis zur zwangsweisen Einführung der Solidaritätssteuer stets etwas Freiwilliges war?!

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2491
Quelle: AZ: S 2KR321/04

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