27.03.2015
Der Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz, Stephan Wefelscheid, der nicht nur Jurist, sondern auch Stadtrat in Koblenz ist, hält die Regelung des § 33 Ziffer 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für nicht vereinbar mit europäischem und deutschem Recht. Das Gesetz legt fest, dass Menschen über 68 Jahre keine Schöffen bzw. ehrenamtlichen RIchter mehr sein dürfen. Wefelscheid: „Das Verbot, Menschen über 69 Jahren Ehrenämter wie das des Schöffen zu übertragen führt dazu, dass rund 16 Prozent der Bevölkerung an der verfassungsmäßigen Wahrnehmung ihrer Bürgerrechte gehindert werden.“
Auf dem kleinen Bundesparteitag der FREIEN WÄHLER am 14. März 2015 in Kassel wurde der Antrag der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz auf Abschaffung des § 33 Ziffer 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) einstimmig verabschiedet. Auch Herbert Aiwanger, der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER im bayerischen Landtag, sicherte zu, dieses wichtige Anliegen auch im bayerischen Landtag thematisieren zu wollen.
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