Köln, 2015 Foto: H. S.
27.06.2015 - von A.Z.
Meine Ex-Gattin ist drei Jahre jünger und geht erst im Juli 2017 in die Regelaltersrente. Meine Rente wurde aber sofort beim Renteneintritt im Juli 2014 um den Versorgungsausgleich (EP: 10,3442) gekürzt.
Die Regierung und DRBund haben gemeinsam mein Geld für ihre eigenen "Puffer" pauschal entwendet, obwohl Rentenanwartschaften durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geschützt sind.
Diese Beraubung widerspricht auch dem Sinn des Versorgungsausgleichs und diskriminiert alle älteren geschiedenen Personen.
Die finanzielle Bestrafung und einseitige Diskriminierung ist umso größer, je größer der Altersunterschied der geschiedenen Personen ist. Das "Gesetz" von 2009 muss dringend wegen dieser Diskriminierung korrigiert werden.
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