29.04.2005 - von Hanne Schweitzer
Am 28. April 2005 hat der Europäische Gerichthof in Luxemburg einer Klage der Europäischen Kommission stattgegeben. Die Bundesrepublik Deutschland wird stellvertretend für prominente Gegner des AD-Gesetzes aus der Wirtschaft und den Parteien vom europäischen Gerichtshof in Luxemburg verurteilt, weil sie immer noch kein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet hat.
Deadline für eine nationalstaatliche Regelung der Richtlinie 43 war der 19. Juli 2003. Die Richtlinie 43 mussin allen EU-Staaten umgesetzt werden. Egal ob Herr Hundt, Frau Merkel oder Herr Steinbrück lauthals jammern und über die Unsinnigkeit eines Antidiskriminierungsgesetzes lamentieren. Genauso wurscht und ohne jede Auswirkung ist es, wenn Ministerpräsident Roland Koch vom Antidiskriminierungsgesetz als "Zeugs" spricht, "das weg muss".
Ein Antidiskriminierungsgesetz muss verabschiedet werden. Die Mindestanforderungen an ein solches Gesetz sind in den Richtlinien 43 und 78 verbindlich vorgegeben. Und alles, was bei der nationalstaatlichen Gesetzgebung "vergessen", "verbogen" oder "ein bißchen entschärft" wird, muss - nach Vorlage des Gesetzes bei der EU - richtlinienkonform nachgebessert werden.
Das wissen die Herren Hundt, Koch, Steinbrück und Lady Merkel natürlich genau. Sie spielen sich nicht nur auf, sondern sie spielen vor allem auf Zeit.
EU-Richtlinie 43 verbietet Diskriminierung in den Geltungsbereichen:
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