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05.03.2018 - von H.N.
Nachricht: Der § 37 VersAusglG müsste dringend geändert werden. Die Rentenkürzung dürfte nur in Höhe der tatsächlich an die berechtigte Person gezahlten Beträge in Abzug kommen, die 3Jahres Regelung als Härtefall ist ungerechtfertigt. Ich sehe das als Bestrafung für eine Ehescheidung durch den Staat an, einige Millionen steckt sich unsere Deutsche Rentenversicherung in die Tasche. Besonders ärgerlich für mich, ich habe FREIWILLIG eingezahlt!
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