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13.03.2018
Das Arbeitsgericht Gießen hat am 8.3.2018 bei einem Kammertermin entschieden, dass ein 58Jähriger, der sich auf die Annonce eines Unternehmens in Gießen beworben hatte, in der ein Vertriebsmitarbeiter m/w für ein "junges, dynamisches Team" gesucht wurde, eine Entschädigung von 2.300 Euro wegen Altersdiskriminierung zusteht. Mehr dazu in der Giessener Allgemeine unter: Link
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