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29.03.2018 - von H.J.
Wegen der nachgelagerten Besteuerung schrieb Herr J. am 19.3.18 einen Brief an die SPD Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles. Antwort bekam er von Susann Rüthrich. Sie ist - wie bereits in der 18. nun auch in der aktuellen 19. Wahlperiode als Abgeordnete der SPD in den Deutschen Bundestag gewählt worden und unterhält ein Bürgerbüro in Dresden, Pirna und Meissen. Herr J. ist aber nicht zufrieden mit ihrer Antwort und erwidert am 25.3.18:
Sehr geehrte Frau Rüthrich, ... In der Sache stellt mich allerdings ihre Antwort keineswegs zufrieden, ich wollte klipp und klar erfahren, warum Altersrenten überhaupt besteuert werden müssen und dann noch die Besteuerung der „kalten Progression“ unterliegt, wie es in meinem Falle ja ist!
Ich erfuhr aber, dass Renten und Pensionen unterschiedlich besteuert werden, da ich aber nie Beamter war, immer nur angestellter Lehrer, ist das zunächst für mich zweitrangig und für meine ehemaligen Berufskollegen ebenfalls. Ich meine sogar zu wissen, dass die Renten in der DDR nicht besteuert wurden und Zuverdienste der Rentner ebenfalls nicht …
Es blieb für mich auch unklar, ob ab einer bestimmten Rentenhöhe dann nur ein bestimmter Anteil von der Rente besteuert wird oder eben das Ganze, also dann die Bruttorente.
Und nun nahm ich mir meine Gehaltsunterlagen aus meiner aktiven Berufszeit vor und da ergab sich:
Landesamt für Finanzen, Bezügestelle Dresden…gültig für November 2002
Vergütung 3.220,49 €
davon Abzüge Lohnsteuer 702,8 € entspr. ca 1/5 der Vergütung!
Solidaritätszuschlag 38,65
Krankenversicherung 208,94
Pflegeversicherung 43,73
Rentenversicherung 309,36
Arbeitslosenversicherung 105,28
Also Abzüge 1.408,79
Also Netto 1.811,70 €
In die Krankenkasse und Pflegekasse zahlt der Rentner auch weiterhin aus seiner Rente ein, auch der Solidaritätszuschlag wird aus der Rente erhoben.
Es wird hieraus ersichtlich, dass ein normaler Angestellter einen erheblichen Anteil an Lohnsteuer zahlt und gezahlt hat und auch alle anderen Aufwendungen für Krankheit, und Alter u.s.w. im Umlageverfahren selbst finanziert hat, z.T. mit Arbeitgeberanteil.
Ich sehe da keinen Grund, von der dann daraus errechneten Rente –nachgelagert- nochmals Steuern zu erheben!
Und genau das war der Sinn meines Schreibens an MDB Frau Nahles. Da ich mich mit dem Problem auch schon an den Petitionsausschuss des Bundestages wandte, besitze ich schon einen umfangreichen Fundus an Aussagen zum Problem.
Da nun aber für mich die Besteuerung sehr konkret und belastend wurde, versuchte ich eine eindeutige Antwort zu bekommen, warum das so gemacht wird und mit der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Person begründet wird.
Wer bestimmt und darf bestimmen, welche Summe aus einer beitragsfinanzierten Altersrente existenzsichernd ist, denn danach richtet sich der Grundfreibetrag.
Nochmals: aus einer beitragsfinanzierten Rente wird Steuer erhoben und ein existenzsichernder Grundfreibetrag gebildet. Ich nenne so etwas einfach Rentenklau. Faktisch ist das so!
Wenn ich Besitz und Vermögen hätte und damit wirtschaftete, wäre die Sachlage eine völlig andere. Aber als Durchschnittsbürger mit Ostbiografie ist das nicht möglich gewesen, zumal mit Flucht und Vertreibung aus Ostpreussen keine Reichtümer mehr vererbt werden konnten.
Und meinen ganz kleinen Anstrich bezüglich der Finanzierung der Überhangmandate im Bundestag haben sie sicher auch nicht überlesen. Auch dazu würde ich ihre Ansicht gerne erfahren.
Sehr geehrte Frau Rüthrich, wie sie sehen, ist für mich in dieser Sache noch nichts „gegessen“. Ich werde weiterhin die aktuelle Politik daraufhin ausloten, ob sich da was tut.
Mit freundlichem Gruß und Wünschen für ihre weiterhin erfolgreiche Arbeit für eine Partei, die sowohl Soziales als auch Demokratie in ihrem Namen führt
Hartmut Jeromin, geb.02.06.1941 in Stallupönen/ Ostpreussen, von 1957 bis 2005 berufstätig.
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