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Teure Grundausbildung Antidiskriminierungsberatung

Foto: H.S.

11.03.2019

Antidiskriminierungsberatung (Grundausbildung)bundesweiteQualifizierungsreihe 2019. Was ist Antidiskriminierungsberatung? Antidiskriminierungsberatung ist ein qualifiziertes Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung. Ausgehend von der konkreten Einzelfallarbeit umfasst der Ansatz auch die Arbeit an strukturellen Formen von Diskriminierung und die Arbeit als Fachstelle für Organisationen und Multiplikator_innen mit Diskriminierung als Querschnittsthema. •Qualifiziertes Unterstützungsangebot für Betroffene: Empowerment und Durchsetzung von RechtenAntidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung. Auf der Grundlage fachlicher Standards bietet es einen geschützten Raum zur Bearbeitung von Diskriminierungserfahrungen und begleitet Ratsuchende bei konkreten Schritten zur Einforderung ihres Rechts auf Gleichbehandlung und Respekt. Dabei werden psycho-soziale, rechtliche, politische und sozialwissenschaftliche Aspekte einbezogen. •Impulsgeber für Veränderungen: Abbau von Diskriminierung in Institutionen und Strukturen. Ausgehend von der Arbeit in konkreten Einzelfällen gibt Antidiskriminierungsberatung Impulse für institutionelle und strukturelle Veränderungen. Diskriminierende Praxen werden sichtbar gemacht und thematisiert, Sensibilisierungs- und Veränderungsprozesse in Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen begleitet.•Fachstelle für Diskriminierung: Sensibilisierung der Regelstrukturen und zentraler Knoten in VerweisnetzwerkenDiskriminierung und Diskriminierungserfahrungen sind ein fachliches Querschnittsthema der Sozialen Arbeit.

Antidiskriminierungsberatung trägt die fachliche Expertise in die Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe, vernetzt und übernimmt die themen-spezifische Beratungsarbeit. Der advd setzt sich seit mehr als 10 Jahren dafür ein, Antidiskriminierungsberatung als eigenständiges Beratungsangebot und Feld der Sozialen Arbeit zu etablieren. In diesem Zusammenhang hat er zentrale Prinzipien, ein Handlungsmodell und zentrale Interventionsformen beschrieben. Au6au und Zielsetzung der Ausbildung Die Ausbildung vermittelt die wesentlichen Inhalte und Haltungen der Antidiskriminierungsberatung und qualifiziert zu eigenständiger Beratungstätigkeit. Die Qualifizierungsreihe besteht aus sechs aufeinander au[auenden, zweitägigen Modulen. In den Modulen werden theoretische Grundlagen vermittelt und anhand konkreter Fallbeispiele und Übungen mit Bezug zum eigenen Arbeitskontext transferiert und in der Gruppe reflektiert. Inhaltliche Grundlage sind die Standards für eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) sowie die langjährigen Beratungserfahrungen seiner Mitgliedsorganisationen und Trainer_innen. Gegenstand der Ausbildung ist die Auseinandersetzung mit •grundlegenden fachlichen Prinzipien wie Positioniertheit/ Positionierung, Parteilichkeit, Intersektionalität, Unabhängigkeit und Empowerment •zentralen Interventionsformen wie dem Sprechen im geschützten Raum/ psychosoziale Beratung, Recherche, Beschwerdebrief, Vermittlungsgespräch, Klage und Klagebegleitung, fallbezogene Öffentlichkeitsarbeit, fallübergreifende/ strukturelle Arbeit •rechtlichen und politischen Grundlagen des Diskriminierungsschutzes und strukturellen Rahmenbedingungen •kollegialer Fachaustausch zu konkreten Beratungsanliegen.

Zielgruppe Die Weiterbildung richtet sich an Menschen, die in der Antidiskriminierungsberatung arbeiten (berufsbegleitend) oder eine Beratungsarbeit planen (berufsvorbereitend). Arbeitsweise Machtverhältnisse prägen Gesellschaft und jede_n von uns auf vielfältige und - entsprechend unserer Positioniertheiten - unterschiedliche Weisen. Durch die Überlappung unterschiedlicher Machtverhältnisse erfahren wir aufgrund von Gruppenzugehörigkeiten und/oder -zuschreibungen Privilegien und der strukturellen Benachteiligungen, mit denen wir biographisch, tagesform- aber auch kontextabhängig unterschiedlich umgehen. Auch die Ausbildung ist kein machtfreier Raum außerhalb der Gesellschaft. Für die gemeinsame Ausbildung und die heterogene Lerngruppe bedeutet das, dass wir mit unterschiedlichen Wissensständen, Erfahrungshintergründen, Lernprozessen, Bedürfnissen und Verletztheiten und Verletzbarkeiten zusammenkommen. Aus diesen Gründen ist die Ausbildung auch kein Safe Space oder Empowermentraum. Aber sie ist sie ein Raum, in dem Machtverhältnisse nicht unreflektiert wirken, sondern in dem wir uns dazu verhalten. Achtsamkeit, Wertschätzung, Eigenverantwortung, Selbstreflexion, ein gemeinsames Ausloten des Spannungsverhältnisses zwischen Lern- und Schutzraum, Fehlerfreundlichkeit und eine klare, besprechbare Rahmensetzung durch die Trainer_innen sind Eckpunkte, die unterschiedliches und gemeinsames Lernen in einer machtkritischen Umgebung ermöglichen sollen. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildung Im Rahmen der sechs Module werden aufgrund der begrenzten Zeit nur die Kernkompetenzen der Antidiskriminierungsberatung vermittelt. Diese bauen auf den allgemeinen Grundlagen der Beratungsarbeit und einer theoretischen und praktischen Auseinandersetzung mit Machtverhältnissen wie Rassismus, Heteronormativität, Ableismus etc. auf die hier nur begrenzt Raum finden werden. Deshalb setzen wir die folgenden Dinge voraus: •Grundkenntnisse/ -erfahrungen in der Beratungsarbeit •vertiefte persönliche und fachliche Auseinandersetzungen mit mindestens einem Machtverhältnis •Erfahrung und Bereitschaft, das eigene Handeln im Kontext von Macht und Herrschaft kritisch zu reflektieren Zertifizierung und Anforderungen Die Teilnehmenden erhalten das Zertifikat „Antidiskriminierungsberatung (Grundausbildung)“, wenn sie •an den sechs Weiterbildungsmodulen teilnehmen (max. 2 Tage Fehlzeit unabhängig von den konkreten Gründen). •zwei Beschwerdebriefe verfassen, die vom Trainer_innenteam und der Gruppe besprochen werden. •einen eigenen Beratungsprozess oder eine eigene Beratungsfrage im Rahmen der Ausbildung vorstellen und reflektieren. Eine weitergehend Zertifizierung „Antidiskriminierungsberatung (Au6aukurs)“ ist möglich, wenn zusätzlich zur Grundausbildung drei fachbezogene Weiterbildungen (Umfang jeweils mindestens 8 UE) nachgewiesen werden.

Ablauf und Inhalte
Modul 1: Fachliches Diskriminierungsverständnis, Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung, Erst- und Verweisberatung •Erarbeitung und Reflexion des Diskriminierungsverständnisses der Qualifizierten Antidiskriminierungsberatung •Einführung in die Antidiskriminierung als Feld der Sozialen Arbeit (Prinzipien, Handlungsmodell, Interventionsmethoden, Rahmenbedingungen) •Abgrenzung von angrenzenden Beratungsangeboten (Opferberatung, Mobile Beratung) •Auseinandersetzung mit Beratungs- und Anlauf- und Verweisstrukturen (staatlich - nicht-staatlich, Antidiskriminierung als Kern- oder Querschnittsthema) Modul 2: Antidiskriminierungsberatung als Prozess, beraterische Haltung •Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung als Berufsfeld der Sozialen Arbeit: Auseinandersetzung mit den fachlichen Standards unter besonderer Beachtung der Bedeutung von Positionierung/ Positioniertheit und Empowerment im Verlauf von Beratungsprozessen •Reflexion der professionellen Haltung, Beziehungsgestaltung und Rolle/ „Sprechen im Geschützen Raum“ als Grundlage der Beratung •Erarbeiten von Grundlagen zu Auftragsverhandlung, Prozessnavigation und Abschluss •vertiefter Überblick über Interventionsformen und Handlungsstrategien Modul 3: Außergerichtliche Interventionen •Vertiefung der außergerichtlichen Interventionsformen Beschwerdebrief, Vermittlungsgespräch und Recherche •auf der Metaebene (Wann ist welche Interventionsform sinnvoll? Vor- und Nachteile im Vergleich) •der Makroebene (Wie funktioniert die Intervention? Was ist zu beachten?) •der Mikroebene (Wie kann/ muss die Intervention an die Erwartungen und Sinnkonstruktionen der Ratsuchenden im konkreten Fall angepasst werden?) Modul 4: Rechtlicher Diskriminierungsschutz und rechtliche Interventionen •Systematik des europäischen und nationalen Rechtsschutzes gegen Diskriminierung •anwendungsbezogene Vertiefung des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), aktuelle Rechtssprechung und -entwicklung •Rollenklärung und Kooperation zwischen AD-Berater_innen und Rechtsanwält_innen •Relevanz und Anwendung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes in der Beratung Modul 5: Positioniertheiten und Positionierungen, Empowerment und Powersharing •Reflexion eigener privilegierten und strukturell benachteiligten Positionierungen und Auseinandersetzungsprozesse mit Positionierungen •Reflexion der Positioniertheiten in Bezug auf das beraterische Handeln in Kontext der intersektionalen Antidiskriminierungsberatung •Entwicklung und Reflexion der jeweiligen Handlungsmöglichkeiten (Positionierung) im Kontext von Empowerment und Powersharing
Modul 6: Rechtliche Interventionen II, strukturbezogene Handlungsmöglichkeiten und Fallarbeit mit eigenem Praxisbezug •Entscheidungsberatung als Grundlage für rechtliche Interventionen •fallbezogene und fallübergreifende Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit •Reflexion der Ausbildungsinhalte anhand konkreter Fallbeispiele Ort und Termine Die Ausbildung findet in Leipzig statt. Detaillierte Informationen zum Seminarort werden vor Beginn der Ausbildung nachgereicht. Die Seminartage sind jeweils Donnerstag und Freitag. Arbeitszeiten Tag 1: 10 - 18 Uhr Tag 2: 9 - 16:30 Uhr Barrierefreiheit Die Seminarorte sind barrierefrei erreichbar und zugänglich. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Bedarfe oder Fragen bezüglich der baulichen und/oder kommunikativen Barrierefreiheit haben. Trainer_innen Die Ausbildung wird von Daniel Bartel (advd) im Team mit wechselnden Trainer_innen aus den Mitgliedsorganisationen des advd jeweils im Tandem geleitet. Alle Trainer_innen haben Erfahrung als Berater_innen in der Antidiskriminierungsberatung. Ausbildungsumfang. Die Grundausbildung besteht aus sechs zweitägigen Modulen. Die Gesamtstundenzahl beträgt 104 Zeitstunden. Dies verteilt sich auf die Seminarzeit im Rahmen der Ausbildungsmodule mit 84 h und 20h für die Vor- und Nachbereitung (in der Regel erwarten wir, dass Teilnehmer_innen sich ca. 2 Stunden zur Vorbereitung des jeweils anstehenden Moduls einplanen). 1. ModulEinstieg, Definition, Einführung AD-Beratung11. / 12. April2. ModulAD als Beratungsprozess, Beraterische Haltung, Auftragsverhandlung, Beziehungsgestaltung 23. / 24. Mai 3. ModulAußergerichtlich Interventionen: Beschwerdebrief, Vermittlungsgespräch, Recherche27. / 28. Juni 4. Modul Rechtlicher Diskriminierungsschutz, AGG, Klagebegleitung05. / 06. September5. ModulPositioniertheit, Positionierungen10. / 11. Oktober 6. ModulEntscheidungsberatung, Strukturelle Interventionen, Fallbezogene ÖA, Fallarbeit, Abschluss 21. / 22. November

Kosten
Die Kosten der Teilnahme an der Qualifizierungsreihe betragen 800 € (advd-Mitgliedsorganisationen) und 1.500€ (nicht-Mitglieder) zzgl. Fahrt- und Übernachtungskosten. Fahrtkosten können auf Antrag anteilig übernommen werden. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt im Rahmen eines schriftlichen Bewerbungsverfahrens. Die Unterlagen finden Sie unter dem folgenden Link: Bewerbungsfrist ist der 03. März 2019.Eine Zu- oder Absage erfolgt bis zum 13. März 2019. Auswahl der Teilnehmer_innen Aufgrund der begrenzten Anzahl der Plätze und einer vermutlich höheren Nachfrage kann es sein, dass wir eine Auswahl treffen werden müssen. Kriterien bei der Auswahl werden sein:•Diversität der Gruppe bezogen auf zentrale Machtverhältnisse •Perspektiven-, Professions- und Organisationenvielfalt •Unterstützung bestehender Beratungsstrukturen und Förderung des Au[aus neuer Strukturen/ Netzwerke •Verteilung der Teilnehmer_innen bezüglich ihrer Wirkungskreise im Bundesgebiet Ansprechpartner_innenInhaltliche Fragen: Daniel Bartel (daniel.bartel@antidiskriminierung.org) Organisatorische Fragen: Jan Frankenberger (jan.frankenberger@antidiskriminierung.org) Sternwartenstraße 21 04103 Leipzig Tel: 0341 30690787

Quelle: advd Leipzig