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Pensionskürzungen verfassungskonform

28.09.2005 - von Hanne Schweitzer

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Beschwerden von drei Beamten ab, die sich gegen die Kürzungen ihrer Pensionen aufgrund der Rentenreform aus dem Jahr 2001 gewandt hatten, zurück.
Die Reform hatte die Pensionen der Beamtenschaft von 75 Prozent des letzten Gehalts auf 71,75 Prozent reduziert, und das nicht wie bisher nach 35 Dienstjahren, sondern erst nach 40 Dienstjahren.
Der Senat folgte dem Argument der Beamten, die Senkung ihrer Pensionsansprüche sei deutlich höher, als die Senkung der Renten, nicht.

Quelle: FAZ, 28.9.05

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