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Rentenproblematik Ost-West-Rentner ungelöst

10.12.2006 - von Heinz-Friedrich Meseke

Thema: Rentenproblematik = Rentnern drohen Verluste

Am 16.11.2006 erfährt man aus den Medien, daß der Eckrentner West 1065,76 € bezieht. Der Eckrentner Ost hat nur Anspruch auf 939,46 € im Monat.

Das ist eine Differenz Von 126,30 € im Monat.

Hierzu gibt es keine aktuelle Begründung. Es stellt sich die Frage nach Überein-stimmung mit dem Artikel 3 GG. Dort heißt es ausdrücklich:
N i e m a n d d a r f wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, s e i n e r H e i m a t u n d H e r k u n f t , seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen b e n a c h t e i l i g t oder b e v o r z u g t werden.

Dazu kommt, daß mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmern in die alten Bundesländer abwanderten, um dort ihren Lebensunterhalt zu erwerben. Sie leisten somit auch dort ihre Beiträge zu den Sozialkassen.

Weiterhin gibt es in den alten Bundesländern weitere Rentenzuwendungen z.B. zum
Öffentlichen Dienst oder zu den Beamten, die nicht geändert wurden. Ähnliche Sonderzuwendungen gab es auch in der ehemaligen DDR zu bestimmten Berufs-
gruppen wie Eisenbahner, langjährige Angehörige des Gesundheits- und Sozial-wesens, Postangehörige u.a.

Das Land Mecklenburg – Vorpommern hatte vor Jahren hierzu einen Gesetzesvor-schlag eingebracht. Dieser Gesetzvorschlag wurde bisher auf Eis gelegt.

Der $ 47 des Rentenrechts der ehemaligen DDR hatte die Begründung (für Angehörige des Gesundheitswesens) wie folgt dargelegt:
In Würdigung der psychischen und physischen persönlichen Belastung im Beruf
und des selbstlosen Einsatzes bei der Behandlung und Pflege kranker Menschen beträgt für Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, die mindestens 10 Jahre ununterbrochen in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrente der Steigerungsbetrag für jedes Jahr der Tätigkeit in einer solchen Einrichtung 1,5 % des Durchschnittsverdienstes gemäß § 5 Abs. 1, Buchstabe a. (GBL I , Nr. 43 S. 401 u. folgend .vom 23. Nov. 1979.

Die Durchschnittsverdienste der genannten Berufsgruppen lagen somit ca. 0,5 % unter den Durchschnittverdiensten der nicht genannten Berufsgruppen. Diese Rentner sollten zumindest im Alter gleichgestellt werden.
Diese Zusammenhänge werden wohlweislich nicht bekannt gemacht.

Offensichtlich wartet man auf das Ableben der heute noch anspruchsberechtigten
Seniorinnen und Senioren, um diese Problematik nicht mehr bearbeiten zu müssen.

Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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