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HIV-infizierte Großeltern: Kein Kontakt mit Enkeln

11.01.2007 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

Meine ehefrau (64)und ich (66) sind seit 20 jahren durch einen
dienstunfall hiv-infiziert(AIDS); wir haben eine tochter die zwei kinder, -unsere enkel- hat.

Infolge und wegen der infektion
verweigert unsere tochter auf betreiben ihres ehemannes den umgang mit unseren enkeln, aus angst dass die kinder infiziert werden.
Dies obwohl uns unser hiv-
behandelnde arzt bescheinigt hat, dass eine infektion nur durch
unsachgemäßen kontakt durch blut erfolgen kann, und bei entspr. vorsicht vermieden werden kann.

Wir wissen, das uns gem. § 1685 BGB das umgangsrecht als grosseltern zusteht.
Können sie uns in dieser Angelegenheit helfen/ beraten ?

Das Büro gegen Altersdiskriminierung bittet um Kontaktaufnahme, wenn Sie einen Rat für das Ehepaar haben oder ein ähnliches Schicksal erleiden!

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Site ist mir kürzlich die Bitte des von HIV betroffenen
Großeltern-Paares aufgefallen. Gern würde ich in unserem Online-Magazin "GroßelternReport" darauf hinweisen und zu Ihnen verlinken. Vielleicht würde
sich ja damit der Kreis derer erweitern, die Rat geben können.

Mit freundlichen Grüßen
Uta Alexander
http://grosseltern-report.de

Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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