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Kommentierte Auszüge der CoronaSchutz-Verordnung von NRW

Foto: H.s.

18.05.2020 - von Hanne Schweitzer

KORINTHENKACKERISCH, SCHIKANÖS, DIKTATORISCH!

I. Gastronomie (Innen- und Außengastronomie)
Gäste müssen sich nach Betreten der Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) die Hände waschen bzw. bei Bedarf desinfizieren (Bereitstellung Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid"). (Desinfektionsmitel sind schädlich!)

Kundenkontaktdaten der Gäste sowie Zeiträume des Aufenthaltes in der Innen- und Außengastronomie sind für jede Tischgruppe mittels einfacher, auf den Tischen ausliegender Listen (einschließlich Einverständniserklärung zur Datenerhebung) zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu erheben und durch die Inhaberin/den Inhaber, unter Wahrung der Vertraulichkeit, gesichert für 4 Wochen aufzubewahren und anschließend sicher zu vernichten.

Auf gesonderte Vorgaben zur Breite der Gänge kann verzichtet werden, wenn für die Innenbereiche der Gastronomie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung immer dann angeordnet wird, wenn die Kundinnen und Kunden nicht an ihrem Tisch sitzen. (Also wenn sie zur Toilette, zur Garderobe, zum Nachbartisch oder zur Kuchen-Theke gehen oder das Resaurant betreten oder verlassem.)

Gebrauchsgegenstände (Gewürzspender, Zahnstocher, etc.) dürfen nicht offen auf den Tischen stehen.

Selbstbedienungsbuffets sind nur zulässig, wenn die Gäste sich vor jeder Nutzung an bereitgestellten Desinfektionsmittelspendern (Desinfektionsmittel schaden nicht nur der Haut!) die Hände desinfizieren und bei der Nutzung eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Eine möglichst gute Abschirmung oder Abdeckung der Speisen („Spuckschutz" o.ä.) ist zusätzlich sinnvoll.

Spielecken, Sport- und Freizeitgeräte (Billardtische, Dartgeräte etc.) sowie sonstige Genussmittel (Shisha-Pfeifen etc.) dürfen bis auf Weiteres nicht genutzt werden.

Nach jedem Abräumten von Speisegeschirr sollen Händewaschen/-desinfektion erfolgen. (Das Umweltinstitut warnt eindringlich vor Desinfektionsmitteln.) Händewaschen/-desinfektion ansonsten mindestens alle 30 min, soweit dies noch nicht erfolgt ist. (Wecker stellen??)

(So werden Existenzen und die Freude am Gasthausbesuch zugrunde gerichtet.)

III. Friseurhandwerk in Friseursalons (entsprechend bei mobilen Friseurdienstleistungen)
Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Friseursalons bzw. der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und durch die Inhaberin/ den Inhaber unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert für 4 Wochen aufzubewahren und anschließend sicher zu vernichten. (Datenschutz?) Kundschaft, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.

Kundinnen und Kunden müssen sich nach Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid"). ("Ein Sprecher des Hamburger Umweltinstituts erklärte am Montag, 27.April 2020): Viele der Inhaltsstoffe seien krebserregend, allergieauslösend sowie Lungen, Leber- und Nervenschädigend.)

Beschäftigte, Kundinnen und Kunden müssen in den Geschäftsräumen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. (Hunde haben sie vergessen!)

Bei gesichtsnahen Dienstleistungen und nicht einhaltbaren Schutzabständen müssen Beschäftigte während der Behandlung mindestens eine FFP2-, eine KN95- oder N95-Maske tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild. Maske und Schutzbrille - wie im Science Fiction. Hygienebarberei!)

Die Beschäftigten müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das Tragen von Einweghandschuhen ist vom Beginn der Dienstleistung bis nach dem Waschen der Haare obligatorisch; (Haare schneiden und wickeln sind tatsächlich noch ohne Handschuhe möglich!), die Handschuhe sind nach jeder Kundin/jedem Kunden zu wechseln. Das gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden. (Viele viele Handschuhe und viel Zeit, die es braucht, diese an- und auszuziehen.)

Allen Kundinnen oder Kunden ist vor Beginn der Leistungserbringung das Haar zu waschen.

Spielecken etc. sind bis auf Weiteres unzulässig.

(So werden Existenzen und die Lust an Friseurbesuchen ruiniert.)


VII. Fitnessstudios
Die Nutzung der Duschen sowie Schwimmbecken, Saunen und Solarien etc. ist bis auf Weiteres untersagt.

Spielecken etc. sind bis auf Weiteres unzulässig.

Selbstbedienung der Kundschaft an offenen Getränkespendern bleibt bis auf Weiteres unzulässig. (Was sind offene Getränkespender? Bierleitungen?)

Ebenso unzulässig ist aufgrund der Aerosolbelastung jedes hochintensive Ausdauertraining (Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining).
(Was ist mit der Aerosolbelastung! bei den Schwerarbeitern? Und:
Ich bin fast umgefallen - das bedeuten die Corona-Regeln für Kölner Fitnessstudios unter Kölner Stadt-Anzeiger: Link


VIII. Freibäder
Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Freibads bzw. der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und durch die Inhaberin / den Inhaber unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert (Sie ahnen es schon), für 4 Wochen aufzubewahren und anschließend sicher zu vernichten. (Nicht nur der Friseur, der Wirt und das Fitnesstudio verfügen demnach vier Wochen über meine Daten, sogar das Freibad! Aber wahrscheinlich muss man dankbar sein, wenn die Daten nach vier Wochen unkopiert und nicht gescannt oder sonst wie kopiert weggeworfen werden. Per App erhobene Daten bleiben ewig.)

Gäste müssen sich nach Betreten des Freibads die Hände waschen oder desinfizieren (Bereitstellung Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid"). In geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. (Masken sind Virenbrutstätten und verringern die Sauerstoffzufuhr! Desinfektionsprays sind besonders schädlich! Mit Maske im Schwimmbad - das ist absurd, bizarr, unglaublich!)


"Freiheit, Freiheit.

Freiheit, Freiheit,
Ist die einzige, die fehlt.

Freiheit, Freiheit,
Wurde wieder abbestellt.

Freiheit, Freiheit,
Ist das einzige, was zählt."
Marius Müller Westernhagen: Link


"Freedom is just another word for nothing left to lose, Nothing don`t mean nothing honey if it ain`t free, now now."
Janis Joplin: Link


Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO NRW - Anlage Hygiene und Infektionsschutzstandards unter: Auszüge aus der VCornoSchVO NRW ab_16.05.2020, abgerufen am 17.05.2020 von Oliver Märtens unter: Link

Link: Bei Steuern und Abgaben ist Deutschland globaler Spitzenreiter
Quelle: coronaschvo_ab_16.05.2020.