Diskriminierung melden
Suchen:

Erfolgreiche Klage des BIVA-Pflegebunds gegen Träger eines Pflegeheims

Foto: H.S.

20.05.2020

Zum ersten Mal ist im Pflegebereich der kollektive Verbraucherschutz erfolgreich angewendet worden: Der BIVA-Pflegeschutzbund hat mehr als 1 Million Euro für die Bewohner des Friedensheims in Haan (NRW) erkämpft. Diese Summe hatte der Einrichtungsträger aufgrund gestiegener betriebsbedingter Investitionskosten nachgefordert – allerdings hatte er die Bewohner nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise rechtzeitig darüber informiert.

Erstmals kommt im Fall einer vollstationären Pflegeeinrichtung der kollektive Verbraucherschutz in einem Altenpflegeheim zum Tragen. Obwohl die pflegebedürftigen Verbraucher im Pflegemarkt eine besonders schwache Position haben, gibt es dort bislang keinen effektiven Verbraucherschutz. Zudem verzichten die Bewohner selber meist auf Rechtsmittel. „Als klageberechtigter Verbraucher-schutzverein hat der BIVA- Pflegeschutzbund jedoch Mittel, um die Position der Pflege-betroffenen durchzusetzen. Dieser erste Erfolg ist eine große Bestätigung für unser Ziel, die Verbraucher im Pflegebereich zu stärken“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Vereins.

Die Bewohner der betroffenen Einrichtung wurden im Juli 2019 aufgefordert, bis zu 7.700 Euro rückwirkend für einen Zeitraum von 22 Monaten und ab sofort zusätzliche 351,66 Euro monatlich „aufgrund gestiegener betriebsbedingter lnvestitionskosten" zu zahlen.

Es hatte zwar in einem Ankündigungsschreiben vom Dezember 2017 einen ersten Hinweis auf eine rückwirkende Erhöhung der Investitionskosten gegeben, diese war aber nicht näher beziffert worden. Auf Anraten der Juristen des BIVA-Pflegeschutzbundeswidersprachen viele Betroffene der Zahlungsforderung. Zugleich forderte der BIVA- Pflegeschutzbund die Rücknahme der geforderten Erhöhung und kündigte für den Fall einer Weigerung eine Unterlassungsklage an.

Daraufhin einigten sich die BIVA und der Träger in einem Vergleich. In diesem Vergleich verpflichtete sich der Träger, auf die rückwirkenden Forderungen zu verzichten und bereits erfolgte Zahlungen zu erstatten. Die betroffenen Bewohner konnten somit im Ergebnis insgesamt einen Betrag von mehr als 1 Million Euro einsparen. Dieser Erfolg war dem entschlossenen und kompetenten Auftreten des BIVA-Pflegeschutzbundes
geschuldet.

Quelle: PM BIVA vom 20.5.2020