Foto: H.S.
19.08.2020
"Das beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof laufende Normenkontrollverfahren offenbart, dass es in der Bayerischen Staatsregierung keine Aktenlage gibt, auf deren Basis die Entscheidungen der massiven Grundrechtseinschränkung von Markus Söder durchgeführt wurden.
Die prozessführende Strafrechtlerin Jessica Hamed der hessischen Kanzlei Korn & Partner, bezeichnet das Vorgehen in einem veröffentlichten E-Mail vom 17.8. als skandalös.
„Auf fünf Seiten erklärte (…) das bayerische Gesundheitsministerium, dass keine Behördenakte existiere und auch nicht zusammengestellt werden könnte“, schreibt die Juristin in Ihrer Stellungnahme.
Club der klaren Worte unter: Link
Nachenkseiten unter: Link
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
19.08.2020: VG Schleswig: Eilrechtsschutz gegen Verpflichtung eines Schülers zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung an Kieler Schule
17.08.2020: Corona-Maßnahmen vor Gericht: Masken / Rechtstaatlichkeit / Dr. Söder
14.08.2020: Quo vadis, Rechtsstaat?
Alle Artikel zum Thema
Justiz