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Wie lange noch: E­pi­de­mi­sche Lage von na­tio­na­ler Trag­weite

Foto: H.S.

18.09.2020

- Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz, 19/20042) abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion und die Grünen enthielten sich.

- Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, den Antrag der FDP mit dem Titel „Epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden – Bevölkerung weiter schützen, Parlamentsrechte wahren“ (19/20046) abgelehnt.[/b] Nur die AfD stimmte mit der FDP, während die Koalitionsfraktionen den Antrag ablehnten und die Linksfraktion und die Grünen sich enthielten.

- Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung eines unabhängigen Pandemierates (19/20565) fand keine Mehrheit. Die FDP und die Linksfraktion hatten mit den Grünen für den Antrag gestimmt. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten dagegen. Zu beiden Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/22597).

- Erstmals auf der Tagesordnung stehen zwei Anträge der AfD zum Thema. Ersterer trägt den Titel „Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle“ (19/22551 neu). Der andere zielt auf die „Einberufung einer parlamentarisch bestätigten Epidemiekommission zur Erarbeitung klarer wissenschaftlich fundierter Kriterien bezüglich der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und deren Aufhebung“ (19/22547). Beide Anträge wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Abgelehnter Gesetzentwurf der FDP
Die FDP-Fraktion wollte die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag aufheben, ohne dass zugleich die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft treten. Zu den weiterhin erforderlichen Regelungen zähle etwa die Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/20042). Die Regelungen seien außerhalb einer epidemischen Lage vom Parlament zu treffen. Für ein solches Gesetzgebungsverfahren müsse eine Übergangsregelung geschaffen werden, mit der die Rechtsverordnungen und Anordnungen bis zum 30. September 2020 in Kraft blieben.
Die Abgeordneten schlugen vor, den Passus im Gesetz, wonach die Rechtsverordnungen und Anordnungen mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ebenfalls außer Kraft treten, befristet bis zum 30. September zu streichen. Die Rechtsverordnungen und Anordnungen blieben bis dahin in Kraft, sofern sie nicht vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben würden. Der Bundestag hatte am 25. März eine epidemische Lage von nationalem Ausmaß festgestellt. Der Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage wieder auf, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen.

Abgelehnter Antrag der FDP-Fraktion
Die FDP-Fraktion forderte, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufzuheben. Die Voraussetzungen für diese Feststellung, die der Bundestag am 25. März 2020 getroffen hat, lägen nicht mehr vor, heißt es im Antrag der Fraktion (19/20046).
Laut Gesetz hebe der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorlägen. Daraus ergebe sich die Pflicht des Parlaments, die Voraussetzungen der Feststellung regelmäßig zu überprüfen. Die Gefahr einer Destabilisierung des Gesundheitssystems bestehe nicht mehr. Statt einer dynamischen Entwicklung gebe es ein tendenziell abnehmendes Infektionsgeschehen. Die Infektionszahlen seien insgesamt drastisch zurückgegangen.

Abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen-Fraktion forderte die Gründung eines Pandemierates als wissenschaftliches Beratungsgremium während der Corona-Krise. Um wirksam und differenziert auf ein Wiederanstieg der Infektionszahlen reagieren zu können und die gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Pandemie gering zu halten, brauche es eine koordinierte interdisziplinäre Strategie, heißt es im Antrag der Fraktion (19/20565).
Ein unabhängiger Pandemierat könne die Versachlichung befördern und die Transparenz der Debatte rund um die getroffenen Maßnahmen stärken. Der Pandemierat könne durch eine interdisziplinäre Perspektive dabei helfen, differenzierte Präventionsstrategien zu entwickeln, so die Grünen. (und wenn du nicht mehr weiter weißt, dann gründe einen Beraterkreis!)


Die Voraussetzungen einer "epidemischen Lage" waren nie gegeben;
gegenteilige Evidenz hat sich schon beginnend im März 2020, 2 Wochen vor
der erstmaligen Feststellung, angesammelt. siehe multipolar-Magazin unter: Link

Mangels Tatsachengrundlage sind entsprechende Feststellungen wie auch
Maßnahmen rechtswidrig. siehe chgut.com unter: Link

Mangels Tatsachengrundlage würde auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung
negativ ausfallen müssen. Damit ist das Festhalten an einer
"epidemischen Lage" zugleich verfassungswidrig nach Artikel 20, Absatz 3
GG, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Schwere und der Dauer der
Grundrechtseingriffe. Analog: siehe ckb-Anwälte unter: Link.
Seite 13

Es gibt faktisch keine Rechtsgrundlage für die Datensammlungen. u.a.
Christian Lindner: Link

Link: Corona-Krise: Gewöhnung an das Regiertwerden im Ausnahmezustand
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw38-de-covid-791762?fbclid=IwAR2fXqAz1GYny2QffDFIVb0q3DEeSt89wrnnJSVIPyialvqxrNjbbsVrNaI